"...fordern von dem Geheimgericht, dass sie die Zahl und Art der Anfragen durch die Geheimdienste ausweisen dürfen..."
Eine Firma, die von Räubern bestohlen und anschließend erpreßt wurde, muß bei den Räubern um Erlaubnis bitten, daß sie darüber sprechen dürfen? Gegen wieviele Grundrechte verstößt dieses Gebaren? Und über 40% der Doofdeutschen wählen brav Mutti... *seufz*