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Verkehrte Verhältnisse


04.10.2013 21:14 - Gestartet von vendril
"...fordern von dem Geheimgericht, dass sie die Zahl und Art der Anfragen durch die Geheimdienste ausweisen dürfen..."

Eine Firma, die von Räubern bestohlen und anschließend erpreßt wurde, muß bei den Räubern um Erlaubnis bitten, daß sie darüber sprechen dürfen? Gegen wieviele Grundrechte verstößt dieses Gebaren? Und über 40% der Doofdeutschen wählen brav Mutti... *seufz*
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[1] Beesdo77 antwortet auf vendril
06.10.2013 23:23
Benutzer vendril schrieb:
... Und über 40% der Doofdeutschen wählen brav Mutti...*seufz*
Hmm, und was haben die restlichen "60%" wohl gewählt?