meine rechnungen stimmen alle...
Soll das ein Gegenbeweis sein?
Nein, soll nur der Verallgemeinerung entgegenwirken die man anhand der Überschrift interpretieren könnte.
das man solche sachen am besten schriftlich macht (alleine wegen der beweislage des einspruchs) sollte eigentlich selbstverständlich sein...
Ich finde es ist eine Selbstverständlichkeit, dass eine solche Häufung falscher Rechnungen nicht akzeptabel ist.
Wenn da der Wurm einmal drin ist zieht er sich durch, 1 Rg flasch und Fehler nicht behoben = 2. Rg meistens aus dem gleichen Grunde ebenso falsch.
Ich frage mich nur warum man sowas nicht schrifltich macht - alleine um dem Anbieter im WORST case beweisen zukönnen dass man rechtzeitig Einspruch eingelegt hat.
Ich hatte auch mal einige falsche Rg`s - auch bei o2. Schriftlich reklamiert - und zack Gutschrift, Fehler ausgemerkzt. Es ist doch eigentlich logisch dass nicht jeder Hotliner Zugriff auf die Buchhaltungsdaten und Abrechnungs-Systematik haben kann.