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FON rechtswidrig


26.12.2009 14:44 - Gestartet von der_inquisitor
Abgesehen davon, daß man für EUR 20-30 Aufpreis bei eBay eine FritzBox 7240 bekommt, die einen deutlich größeren und vor allem nützlicheren Funktionsumfang besitzt, sollte man erwähnen, daß FON wegen der obligatorischen Freigabe des Internetzugangs für Dritte nach bisheriger Rechtssprechung für die Mehrzahl deutscher Verbraucher rechtswidrig ist (siehe http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_223_08urteil20090605.html) und im übrigen weitere erhebliche rechtliche Risiken birgt. Zum einen besteht die Gefahr der Störerhaftung sowie im Falle von über den Hotspot verwirklichten Straftaten die im Rahmen eines etwaigen Ermittlungsverfahren zu befürchtende Beschlagnahme sämtlicher Hardware des Hotspot Betreibers. Unabhängig von der Frage der Verwertbarkeit der rudimentären Protokollierung durch FON (praktisch werden nur DNS-Queries und MAC-Adressen geloggt), wird man im worst case bis zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens monatelang auf seinen PC verzichten müssen. Wer es mit dem Urheberrecht nicht so genau nimmt, darf in dieser Zeit dann auch darum bangen, daß die Ermittlungsbehörden bei der Durchsicht der gespeicherten Daten keine sog. Zufallsfunde machen, die entgegen landläufiger Meinung nach deutschem Recht durchaus verwertet werden dürfen.
Auch wenn FON in den von Laienhand verfassten Darstellungen zur Rechtslage das Gegenteil suggeriert, schützt auch der Beweis einer Fremdtäterschaft vor der Störerhaftung nicht - vielmehr impliziert die Störerhaftung, daß *ein Dritter* ein Rechtsgut verletzt und der Störer (Hotspot Betreiber) zur Verletzung des geschützten Gutes (durch Freigabe seines Internetzugangs gegenüber Fremden) beiträgt.
Wer all diese Risiken auf sich nehmen möchte, um die wenigen Features der Fonera 2.0n zu erhalten und sich auf die mühselige, meist erfolglose Suche in Deutschlands Vorgärten nach einem FON-Hotspot machen möchte, wo das risikofreie, sichere und hochverfügbare Internet per UMTS absolut erschwinglich ist, dem ist nicht zu helfen.
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[1] spunk_ antwortet auf der_inquisitor
26.12.2009 17:07
Benutzer der_inquisitor schrieb:


Abgesehen davon, daß man für EUR 20-30 Aufpreis bei eBay eine FritzBox 7240 bekommt, die einen deutlich größeren und vor allem nützlicheren Funktionsumfang besitzt,

die Dinger gibts _gebraucht_ bereits ab um 50EUR.




erwähnen, daß FON wegen der obligatorischen Freigabe des Internetzugangs für Dritte nach bisheriger Rechtssprechung für die Mehrzahl deutscher Verbraucher rechtswidrig ist (siehe

aber der Zugang ist doch nur für Mitgleider freigegeben und nicht für jeden.
oder verstehe ich das System jetzt komplett falsch?


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[1.1] der_inquisitor antwortet auf spunk_
26.12.2009 18:06
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer der_inquisitor schrieb:


Abgesehen davon, daß man für EUR 20-30 Aufpreis bei eBay eine FritzBox 7240 bekommt, die einen deutlich größeren und vor allem nützlicheren Funktionsumfang besitzt,

die Dinger gibts _gebraucht_ bereits ab um 50EUR.

Ich weiß. Ich wollte mich nur nicht dem Vorwurf des verzerrten Vergleichs (Neuware mit Gebrauchtware) aussetzen. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, daß AVM auf FritzBoxen 5 Jahre Garantie gewährt.


erwähnen, daß FON wegen der obligatorischen Freigabe des Internetzugangs für Dritte nach bisheriger Rechtssprechung für die Mehrzahl deutscher Verbraucher rechtswidrig ist (siehe

aber der Zugang ist doch nur für Mitgleider freigegeben und nicht für jeden.
oder verstehe ich das System jetzt komplett falsch?

Sobald Du eine Fonera betreibst, stellst Du Deinen Internetzugang kostenlos anderen Foneros (= Betreiber von Foneras) ABER AUCH jedermann, der sich für ein paar Euros einen sog. "daypass", also ein Tagesticket, kauft, zur Verfügung.
Aber wie schon in meinem vorigen Posting erwähnt, läuft man unabhängig von der Identität des Täters oder deren Feststellbarkeit Gefahr als Störer zu haften oder von einer Beschlagnahme betroffen zu sein. Im Gegensatz zu Providern ist man nämlich als Fonero nicht von der Haftungsbefreiung des § 8 TMG erfaßt - die Rechtslage ist also eine andere als die eines Internetproviders.
Im übrigen handelt man mit dem Betrieb einer Fonera auch vertragswidrig, da die allermeisten Internetprovider die ganz oder teilweise Gebrauchsüberlassung des Internetzugangs an Dritte per AGB verbieten. Bei Zuwiderhandlung kann der Internetprovider Schadensersatz und Herausgabe des Erlangten (Umsatzbeteiligung am Verkauf von "daypasses") verlangen sowie den Vertrag fristlos kündigen.
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf der_inquisitor
26.12.2009 18:11
Benutzer der_inquisitor schrieb:

oder teilweise Gebrauchsüberlassung des Internetzugangs an Dritte per AGB verbieten. Bei Zuwiderhandlung kann der Internetprovider Schadensersatz und Herausgabe des Erlangten (Umsatzbeteiligung am Verkauf von "daypasses") verlangen sowie den Vertrag fristlos kündigen.

ein guter Punkt in dem Zusammenhang.

wurde fonera inzwischen schon verklagt?
(denn der Anwender erhält vom erzielten Umsatz ja soweit ich informiert bin nichts - der einzige Beteiligte der Gewinn erzielen kann ist fonera)


andererseits sollte aber eher fonera als verursachende Partei hier eine Art Feststellungsklage betreiben um eben diese Unsicherheit auszuräumen.

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[1.1.1.1] koelli antwortet auf spunk_
26.12.2009 20:02
Benutzer spunk_ schrieb:
(denn der Anwender erhält vom erzielten Umsatz ja soweit ich informiert bin nichts - der einzige Beteiligte der Gewinn erzielen kann ist fonera)

Ist das mitlerweile so? Früher konnte man als Mitglied selber bestimmen, ob man an den Einnahmen beteiligt werden will oder statt dessen die Foneros anderer mitnutzen konnte.
Wobei ich nicht wirklich glaube, dass sich Leute zufällig genau bei mir jeden Tag gegen Geld einbuchen würden.
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[1.1.1.1.1] der_inquisitor antwortet auf koelli
26.12.2009 20:11
Benutzer koelli schrieb:
Ist das mitlerweile so? Früher konnte man als Mitglied selber bestimmen, ob man an den Einnahmen beteiligt werden will oder statt dessen die Foneros anderer mitnutzen konnte. Wobei ich nicht wirklich glaube, dass sich Leute zufällig genau bei mir jeden Tag gegen Geld einbuchen würden.

Ja, das ist mittlerweile so. Früher gab es tatsächlich zwei unterschiedliche Wege bei FON teilzunehmen: Der "Linus" bekam keine Umsatzbeteiligung und durfte dafür umsonst auf anderen Hotspots surfen. Der "Bill" dagegen bekam eine Umsatzbeteiligung, aber keinen kostenlosen Zugang zu anderen Hotspots. Mittlerweile bekommt jeder kostenlen Zugang und eine Umsatzbeteiligung. Das unfaire dabei ist aber, daß man nur bei den über den eigenen Hotspot verkauften Tickets beteiligt wird. Wenn ein User aber auf einem fremden Hotspot einen daypass kauft, den ganzen Tag dann aber auf Deinem Hotspot surft, bekommst Du nichts.
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[1.1.1.2] der_inquisitor antwortet auf spunk_
26.12.2009 20:08
Benutzer spunk_ schrieb:
wurde fonera inzwischen schon verklagt?
Ja, wurden sie schon und zwar von 1&1 und auch in der Revision bekam 1&1 recht. Das Urteil ist in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema verlinkt.

(denn der Anwender erhält vom erzielten Umsatz ja soweit ich informiert bin nichts - der einzige Beteiligte der Gewinn erzielen kann ist fonera)
Doch, der Fonero bekommt automatisch eine Umsatzbeteiligung von den verkauften daypasses.

andererseits sollte aber eher fonera als verursachende Partei hier eine Art Feststellungsklage betreiben um eben diese Unsicherheit auszuräumen.
Ein Feststellungsklage muß gegen eine bestimmte Partei erhoben werden, also einen bestimmten Internetprovider. FON müßte also sämtliche deutsche Provider verklagen. Eine universelle, abstrakte Feststellungsklage gibt es im deutschen Recht nicht.
Vor allem aber bedarf eine Feststellungsklage einem Feststellungsinteresse, das nur dann besteht, wenn dem Recht eines Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, daß der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen. Daher kann FON Feststellungsklage erst dann erheben, wenn ein Provider konkret das Recht an der Ausübung des Gewerbebetriebs bestreitet.
Letztlich ist es aber so, daß FON juristisch keine Chance hat - deren Geschäftsmodell ist in Deutschland vor allem deshalb rechtswidrig, weil es auf vertragswidrigem Verhalten der Mehrzahl der Benutzer basiert, und ich schließe jede Wette ab, daß sie auch vor dem BGH unterliegen, sodenn ihre Revision überhaupt zugelassen wird. FON hat seit Anbeginn auf Kooperation mit den ISPs, zumindest aber auf deren Toleranz, gehofft, was aber zumindest hinsichtlich jener Anbieter reichlich aussichtslos war, die im Mobilfunk aktiv sind, denn die wollen ihre UMTS-Investitionen amortisieren und keine Konkurrenz im wireless business. Varsavsky, der CEO von FON, versucht zwar immer wieder hervorzuheben, daß FON eine tolle Ergänzung zur Entlastung der UMTS-Netze sei, aber zum einen braucht man dank HSPA+ und LTE keine Entlastung und wenn doch, dann machen die Cellcos das mit Femto-Zellen selber - dafür brauchen sie nicht FONs unzuverlässige, unsichere und teure "Infrastruktur".
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[1.1.1.2.1] koelli antwortet auf der_inquisitor
26.12.2009 20:15
Benutzer der_inquisitor schrieb:
Letztlich ist es aber so, daß FON juristisch keine Chance hat - deren Geschäftsmodell ist in Deutschland vor allem deshalb rechtswidrig, weil es auf vertragswidrigem Verhalten der Mehrzahl der Benutzer basiert

Dann frage ich mich, warum ein deutscher Anbieter wie E-Plus eine Kooperation mit Fonero eingegangen ist und E-Plus-Kunden die Geräte verbilligt erhalten. Ist das nicht streng genommen eine Anstiftung zu einer Straftat ? ;-)
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[1.1.1.2.1.1] der_inquisitor antwortet auf koelli
26.12.2009 21:53
Benutzer koelli schrieb:
Dann frage ich mich, warum ein deutscher Anbieter wie E-Plus eine Kooperation mit Fonero eingegangen ist und E-Plus-Kunden die Geräte verbilligt erhalten. Ist das nicht streng genommen eine Anstiftung zu einer Straftat ? ;-)

eplus ist diese Kooperation eingegangen, weil sie ein bescheidenes low-budget-Netz haben das einerseits unter hoher Last leidet und andererseits (mit irrelevante Ausnahmen) kein HSPA unterstützt und FON somit der einzige Weg ist ihren Kunden mehr als 384 KBit/s zu ermöglichen. Ferner tangiert FON ihr leitungsgebundenes Breitbandgeschäft nicht, weil sie nämlich gar keines betreiben.
Strafbar ist weder FON's Geschäftsgebahren noch die Vertriebskooperation mit eplus. Das sind alles zivilrechtliche Fragestellungen. Aber eine Unterlassungsklage gegen eplus wegen des Vertriebs von Foneras könnte durchaus Aussicht auf Erfolg haben.