Benutzer Agricola schrieb:
Ich warte zunächst einmal ab, was sich jetzt tut.
Höhö. Das Urteil schreibt T-Online ja nur vor, die IPs von Holger Voss' Zugang nicht zu speichern. Das hat T-Online auch umgesetzt, ja. Notgedrungenermaßen, weil sonst bis zu 100.000 Euro Ordnungsgeld drohen.
Dir nützt das aber keinen Pfifferling.
spl