Nö,
das ist meines Erachtens immer noch keine Nötigung.
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Vor langer Zeit gab es mal das Problem mit der Hilfeleistung durch den ADAC auf BAB. Die wollten nur ADAC-Mitgliedern helfen.
Das ging solange gut, bis die an einen Rechtsanwalt gerieten.
Der liess sich helfen und zeigte den Strassenwachtfahrer wegen Nötigung an.
Worin besteht denn da eine "Nötigung"?
§ 240 StGB
Den richtigen §§ zu nennen ist ja recht witzlos.
ZITAT:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
ZITAT ENDE
Es mangelt zB an der Androhung eines empfindlichen Übels, von Gewalt ganz zu schweigen.
Ausserdem müsste es auch noch VERWERFLICH sein diese Mittel anzuwenden.
Wenn ein Pannenhelfer, der Geld für seine Leistung fordert sich der Nötigung schuldig machen würde, ist jegliche geschäftliche Transaktion, die auf Leistung und Gegenleistung beruht NÖTIGUNG.
Das ist blanker Unsinn. Nötigung passt hier einfach nicht.
Dass eine Leistung nicht direkt bezahlt werden soll sondern eine Pauschalzahlung, die eine kündbare Clubmitgliedschaft mit sich bringt ändert daran nichts.
Schliesslich stand es dem "feinen Herren" frei einen anderen Helfer zu bemühen oder sein Problem selbst zu lösen. Der ADAC kommt ja nicht "überfallartig" und repariert Autos mit vorgehaltener Waffe gegen den Willen des Fahrers.
Im Gegenteil. Man muss anrufen (0892222222) und um Hilfe bitten. Wenig erstaunlich dass die nicht GRATIS sein kann. Immerhin müssen Fahrzeuge Personal und anderes vorgehalten werden.
Die Regelung ist meines Wissens seit längerem (bis heute) so dass der ADAC Mitgliedern kostenlos bestimmte Dienste leistet,
die mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind.
Der ADAC muss jedem Autofahrer auf den BAB kostenlos Hilfe leisten. Da das Anbieten von Dienstleistungen auf BAB verboten ist, musste der ADAC eine Ausnahmeregelung (gilt auch für andere Hilfsdienste) beantragen. Da sind Auflagen drin, an die er sich halten muss.
Andere Abschleppdienste oder auch die Rettungsdienste erstellen jedenfalls Rechnungen für Einsätze auf Autobahnen.
Natürlich sind diverse Genehmigungen nötig um auf Autobahnen nur schon anhalten zu dürfen. Ja schon für ein gelbes Blinklicht auf dem Dach ist hierzulande eine Sondergenehmigung erforderlich.
Wo kämen wir auch hin wenn jeder ein gelbes Blinklicht auf dem Dach haben dürfte...
Ersatzteile müssen natürlich bezahlt werden.
Wer eine solche Leistung verlangt erhält sie und bekommt als Nichtmitglied die Möglichkeit "sofort" einzutreten und damit als Mitglied behandelt zu werden.
Und das ist Nötigung !
Es ist keine. Siehe oben!
Keine Gewalt oder Drohung = keine Nötigung.
Dass eine Leistung nicht direkt bezahlt werden soll sondern eine Pauschalzahlung, die eine kündbare Clubmitgliedschaft mit sich bringt ändert daran nichts.
Besonders nicht wenn man bedenkt, dass professionelle Pannenhilfe in einem einzigen Fall bereits teurer ist als die ADAC Mitgliedschaft.
Ob die Möglichkeit besteht die Leistung zu bezahlen ohne Mitglied zu werden weiss ich nicht. Aber gewöhnlich wäre ein einziger Einsatz eines qualifizierten Helfers vor Ort teurer
als eine Mitgliedschaft.
Was helfen die denn noch ? Bei neuen Autos haben die kaum noch Möglichkeiten.
Mir haben sie in weit mehr als 20 Autojahren immer wieder gut geholfen (DANKE!) und eine Hilfe, die nicht ALLES leisten kann ist jedenfals besser als keine. Auch unser Lieblingsanwalt muss ja geglaubt haben Hilfe zu erhalten. Oder hätte er sonst angerufen?
Im Gegensatz zu einer Versicherung für die das ein "Altschaden"
vor Versicherungsbeginn wäre, ist diese Vorgehensweise äusserst kulant und verdient Anerkennung.
Kann ich nicht sagen. Hier wurde eine Notlage schamlos ausgenutzt.
Das schamlose Ausnutzen einer Notlage reicht noch nicht für Nötigung. Ist unfein aber keine Nötigung.
Davon abgesehen ist aber die Prozedur der Pannenhilfe in einer gewöhnlichen Alltagssituation keine Notlage wie sie etwa einen "übergesetzlichen Notstand" begründen würde oder eine strafbare unterlassene Hilfeleistung in Frage käme. Es ist nur LÄSTIG.
Aber es ist natürlich nicht überraschend, dass grade ein Anwalt, der naturgemäss Vielfahrer ist, sich nicht nur den ADAC-Beitrag "spart" sondern dann auch noch die solidarisch finanzierten Leistungen in Anspruch nehmen will.
Dir ist klar, dass man dem ADAC mittlerweile den Sozialstatus aberkannt hat. Es ist ein rein gewinnorientiertes Unternehmen, dass dankbar über die Werbung "Gelbe Engel" ist. Mit Solidarität haben die nichts mehr im Sinn.
Solidaisch finanziert ists trotzdem. Du zahlst ja eine Reparatur "Flatrate". Wenn du weniger verbrauchst wird damit die Leistung für jemand anderen bezahlt. Das ist das Versicherungsprinzip. Versicherungen sind profitorientiert. Also kein Widerspruch.
Was ist falsch daran Profit zu machen? In welcher Branche wird denn ohne Gewinnabsicht gearbeitet?
Ich arbeite für Geld weil ich finde dass eine Arbeit, die wert ist getan zu werden auch wert ist bezahlt zu werden.
Du ja wohl auch?
Kann der Anwalt denn erwarten dass jemand gratis in ein voll ausgestattetes Dienstfahrzeug steigt und jederzeit ausrückt um ihm zu helfen ohne eine Gegenleistung?
Einen solch naiven Anwalt will ich nicht auf meiner Seite.
In einer der letzten Bilanzen waren mal die Gewinne und die Kosten für die "Gelben Engel" aufgeführt. Die Relation stimmt keinesfalls.
Ich finde die Dienstleistung Preis-Wert. Wer das nicht will kann ja eine andere Wahl treffen und jemand anderen beauftragen.
Genau wie jemand der T-rosa nicht mag ja zu e+ gehen kann.
Dass er selbst dann als die Notwendigkeit eines solchen Dienstes auch für ihn offenbar wird, nicht einfach zahlt, dankbar lächelt und dem Helfer in der Not ein Trinkgeld gibt
ist einfach erbärmlich.
Ich denke da ganz anders. Wer gezielt die Notlage eines Anderen zum Abschluss eines unerwünschten Vertrages nutzt, gehört bestraft und zwar richtig !
Der Anwalt hatte die Wahl jemand anderen als den ADAC zu rufen. Dass der ADAC sein Geld will ist nur folgerichtig.
Zumal er sichs sicher leichter leisten kann als die meisten Pendler.
Das hat doch damit nicht zu tun. Die armen Pendler haben das einfach geschluckt und endlich ist man an den Richtigen geraten.
Er beisst lieber die Hand die ihm grade geholfen hat.
Der ADAC ist nicht mehr der Solidaritätsclub, der er mal war. Er lässt sich alles und jedes sehr gut bezahlen. Nicht ohne Grund wurde ihm die Gemeinnützigkeit vor Jahren aberkannt.
Für mich persönlich ist der ADAC nichts anderes als Absahner, die ihren sozialen Anstrich krampfhaft beibehalten wollen.
peso
Welche Art von Solidarität erwartest Du denn?
Ich bin froh, dass es Leute gibt, die diese harte und gefährliche Arbeit übernehmen und mir damit auf meinen Fahrten ein gewisses Mass an Sicherheit geben.
Dafür zahle ich gerne einen mehr als angemessenen Preis.
Es steht jedem frei sich selbst um seine Probleme zu kümmern und nicht den ADAC zu rufen.
Ich finde Du solltest diese Leute ihre Arbeit tun und ihren Lohn kassieren lassen.
Übrigens schreiben Dir Organisationen wie Feuerwehr, RotesKreuz, Ärzte und nicht zuletzt Anwälte auch Rechungen für ihre Dienste.
Anwälte schreiben Rechnungen auch wenn sie Deinen Fall verloren haben und daran durch ihre Schlamperei selbst Schuld sind.
CU 7VAMPIR
SMSONLYOI7629II8874
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Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Superkolbi schrieb:
(u.a.) auf der A3 sind zwischen dem Frankfurter Kreuz und Aschaffenburg in beiden Richtungen elektronische Verkehrszeichen montiert, welche Anhand der Verkehrsdichte den Verkehr "regeln". Diese Daten sowie die Stellung der Verkehrszeichen können zentral abgerufen und gesteuert werden.
Doch was macht das Land Hessen mit den Daten?
NICHTS
Diese Daten werden weder an den ADAC gesender (der damit Staumeldungen oder Sperrungen durchgeben könnte), noch sind die Daten im Internet (z.B. zu aktuellen Rutenplanung) verfügbar.
Meiner Meinug nach ist die Aufbau dieser Anlagen daher rausgeschmiessenes Geld, ich als täglicher Fahrer dieser Strecke stecke daher regelmäßig im Stau.
Die von den Brücken erfassten Verkehrsdaten werden nur einer geringen Menge von Autofahrern kostenpflichtig zugängig gemacht. Eine Weitergabe an Rundfunkanstalten erfolgt nicht.
Diese Dinger hängen an "meinen" Brücken und dann muss ich noch
dafür bezahlen ?
Vor langer Zeit gab es mal das Problem mit der Hilfeleistung durch den ADAC auf BAB. Die wollten nur ADAC-Mitgliedern helfen.
Das ging solange gut, bis die an einen Rechtsanwalt gerieten.
Der liess sich helfen und zeigte den Strassenwachtfahrer wegen
Nötigung an.
Im Zuge der Ermittlungen wurde die Hilfeleistung auf BAB durch
den ADAC grundsätzlich untersagt.
Seitdem hilft der ADAC jedem Autofahrer.
peso