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Habe grad mit dem Verantwortlichen Gesprochen..


05.06.2003 11:19 - Gestartet von papamark
Sein Worlaut:
Vorher wurde CbC über 0190 im Ortsnetz als PremiumRatedienst gesehen. Jetzt wurden durch den Gesetzgeber neue Regeln vorgegeben (1500 Übergabepunkte, 0,4 cent Aufschlag), die durch diese Anbieter unterlaufen werden.
>>>>Genau da liegt der Hase im Pfeffer!!! Schröpft den Verbraucher,schützt die Telekom<<<<<

Zudem hätten sich Verbraucherbeschwerden erhöht, das die Leute gelernt hätten, bei einer 010-Nummer die Ortsvorwhl nicht mit zuwählen und wenn Sie dieses dann bei einer 0190 täten, dann auf einmal hohe Verbindungskosten auf Ihrer Telefonrechnung hätten. >>>Gehts eigentlich noch? Fadenscheiniger kann es doch gar nicht mehr sein. Das ist doch nicht neu. Wer auf sicher gehen will, wählt immer die Vorwhl mit<<<<<

Also, man will nicht den Verbraucher schröpfen, sondern Ihn schützen und gleichzeitig das Gesetz umsetzen und überhaupt:
Was kann die RegTP dafür, wenn der Gesetzgeber einen Fehler
macht (So ungfähr hörte sich das an)

Und wer es selber hören will:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (Reg TP)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Telefon 02 28/14-0
Fax 02 28/14-88 72
Verbinden laßen mit
Referat 117

Vie Spaß
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[1] K2107 antwortet auf papamark
05.06.2003 11:39
Zudem hätten sich Verbraucherbeschwerden erhöht, das die Leute gelernt hätten, bei einer 010-Nummer die Ortsvorwhl nicht mit zuwählen und wenn Sie dieses dann bei einer 0190 täten, dann auf einmal hohe Verbindungskosten auf Ihrer Telefonrechnung hätten. >>>Gehts eigentlich noch? Fadenscheiniger kann es doch gar nicht mehr sein. Das ist doch nicht neu. Wer auf sicher gehen will, wählt immer die Vorwhl
mit<<<<<

Außerdem gibt es CbC im ON doch gar nicht so lange!
Wenn überhaupt dann haben die Leute über 01900er-CbC im ON gelernt ; ) Wie Du schon sagst, fadenscheiniger gehts kaum noch ...

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[2] HansHase antwortet auf papamark
05.06.2003 13:16
Benutzer papamark schrieb:
Sein Worlaut:


>>>>Genau da liegt der Hase im Pfeffer!!! Schröpft
den Verbraucher,schützt die Telekom<<<<<

Soviel zur RegTP > Telekom > Staat.

Wenn Ortsgesräche über die 0190 nicht einmal durch eine Einstweilige Verfügung (siehe hier : https://www.teltarif.de/arch/2001/kw47/... oder hier : http://www.presseportal.de/story.htx?nr=301721) gestoppt werden können, werden kurzerhand die Gesetze geändert um die Telekom zu schützen !

Was kann die RegTP dafür, wenn der Gesetzgeber einen Fehler macht

Gesetzgeber > Staat = 50% Telekom !!!!

Das ist kein Fehler, sondern eiskalte Berechnung !

Wann tun sich alle Anbieter mal zu einem Rundumschlag
gegen die Telekom zusammen und lassen sich nicht alles gefallen wie so etwas ?
Die haben scheinbar alle Angst, dass die Telekom die Leitungen 'aus Versehen' abschaltet und diese erst nach einer vertraglich garantierten 'Entstörzeit' von 24 Stunden !!! wieder in Betrieb nimmt.

Bis bald

Andreas

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[2.1] Devil_MC antwortet auf HansHase
05.06.2003 13:34
Benutzer HansHase schrieb:
Gesetzgeber > Staat = 50% Telekom !!!!
Das ist kein Fehler, sondern eiskalte Berechnung !

Nicht ganz richtig - nach der Übernahme von [Amerikanisches Mobilfunkunternehmen, dessen Name mir gerade entfallen ist] und damit verbundenem Akteintausch etc. ist die Bundesregierung "nur" noch zu 42% an der DTAG beteiligt. Ob das nun was in der Handhabe der RegTP ausmacht, wage ich ebenfalls anzuzweifeln, aber der Bund ist nicht mehr mit mehr als 50% beteiligt.

Gruß,
Derek