Thread
Menü

juristisch sicher nicht haltbar


04.06.2003 13:41 - Gestartet von koelli
So lange die 0190-CbC-Anbieter nicht gegen irgendwelche Paragraphen verstoßen, kann sie doch keiner verbieten!
Die Begründung, dass diese Anbieter ständig die Preise ändern und dass die Gefahr des Verwählens besteht ist zwar richtig. Aber das ist doch noch lange kein Grund, der ein Verbot rechtfertigt. Insofern müsste jeder vernünftige Richter einen solchen Beschluß sofort aufheben. Schließlich steht es jeder Firma frei, die Preise ihrer Produkte nach belieben zu ändern, sofern sie keiner Preisregulierung unterliegt, wie die Telekom. Die Tankstellen ändern doch auch ständig die Preise. Sollen die jetzt auch verboten werden? Wenn sich die Leitungspreiseder CbC-Anbieter eben ändern, können die auch ihre Preise anpassen.
Sollte also tatsächlich ein Verbot ausgesprochen werden, werden 01051 und Co hoffentlich ordentlich dagegen klagen.
Menü
[1] chb antwortet auf koelli
04.06.2003 13:50
Benutzer koelli schrieb:
So lange die 0190-CbC-Anbieter nicht gegen irgendwelche Paragraphen verstoßen, kann sie doch keiner verbieten!

Wenn die RegTP die Marktbestimmungen dahingehend ändert, dass 0190x nicht mehr für Leitungsvermittlung zulässig ist, sondern nur noch für definierte Mehrwertdienste (also: eine Nummer-> ein Dienst) hat sie damit den von Dir gewünschten "Paragraphen" geschaffen. Dagegen kann keiner was machen.

Die Tankstellen ändern doch auch ständig die Preise. Sollen die jetzt auch verboten werden? Wenn sich die

Der Unterschied zu den Tankstellen ist:
diese hängen die Preise offen aus und rechnen sofort ab (Du zahlst an der Kasse). Da ist es egal, ob der Preis ein anderer ist, wenn Du noch mit den letzten 10 Litern des Tankinhalts umherfährst. Bei der nächsten Tankfüllung schaust Du wieder auf den gültigen Preis.
Bei Telefonanbietern kann man dagegen bei Rechnungserhalt nur noch schwer nachprüfen, ob der abgerechnete Preis tatsächlich der an dem Tag gültige Preis war.

Der Vergleich ist daher nicht passend.

Benni
Menü
[1.1] fruli antwortet auf chb
04.06.2003 13:58
Benutzer chb schrieb:


Bei Telefonanbietern kann man dagegen bei Rechnungserhalt nur noch schwer nachprüfen, ob der abgerechnete Preis tatsächlich der an dem Tag gültige Preis war.

Kein Argument. Das gilt schliesslich für alle Telefonverbindungen und nicht nur für Verbindungen über die 01900xx-Anbieter.

So long.
fruli
Menü
[1.1.1] Keks antwortet auf fruli
04.06.2003 14:53
Benutzer fruli schrieb:
Benutzer chb schrieb:
Bei Telefonanbietern kann man dagegen bei Rechnungserhalt nur noch schwer nachprüfen, ob der abgerechnete Preis tatsächlich der an dem Tag gültige Preis war.

Kein Argument. Das gilt schliesslich für alle Telefonverbindungen und nicht nur für Verbindungen über die 01900xx-Anbieter.

Bei den (meisten) 0190ern ist es aber aufgrund der häufigen Tarfiwechsel und der fehlenden Aufschlüsselung nach CbC-Nummer schwieriger bzw. gar nicht möglich. Siehe auch meinen Kommentar unter: https://www.teltarif.de/forum/s10749/1-6.html

Liebe Grüße, Keks.
Menü
[1.2] K2107 antwortet auf chb
04.06.2003 14:01
deine aussagen bzgl. des tankstellenvergleichen sind so auch nicht ganz korrekt, immerhin haben alle callax/01051 0190er-sparvorwahlen eine _kostenlose tarifansage_, die dich _vor gesprächsbeginn_ über den tarif informiert, oder!?

somit weißt du vorher, ob eine preisanpassung - warum auch immer - stattgefunden hat oder halt nicht ... und wenns es dir nicht passt, kannst du noch immer auflegen und einen anderen anbieter wählen ; )

ob man sich nun aufs 10.tel-cent-hopping einlässt oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen!
Menü
[1.2.1] chb antwortet auf K2107
04.06.2003 15:38
Benutzer K2107 schrieb:
deine aussagen bzgl. des tankstellenvergleichen sind so auch nicht ganz korrekt, immerhin haben alle callax/01051 0190er-sparvorwahlen eine _kostenlose tarifansage_, die dich _vor gesprächsbeginn_ über den tarif informiert, oder!?

Aber 3 Wochen später kannst Du DIch mit Sicherheit nicht mehr an diese Ansage erinnern, somit entfällt die Kontrollmöglichkeit, ob am 32.14.2027 tatsächlich der Sonderpreis von nur 0,0001 Cent/min galt oder doch der Normalpreis von 0,01 Cent/min. Beim Auto weisst Du den Preis, zu dem Du getankt hast 3 Wochen später vielleicht auch nicht mehr, aber das spielt keine Rolle, weil Du den Tankinhalt ja bereits voll bezahlt hast.

Benni
Menü
[1.2.1.1] K2107 antwortet auf chb
04.06.2003 16:04
natürlich kannst du dich nicht daran erinnern!
aber du weißt genausowenig, ob du dich vor 3 wochen über z.b. o2 hast mit deiner mailbox verbinden lassen oder ob du abgehört wurdest!?

man sagt der dtag ja außerdem nach, dass sie im schnitt 20% falschabrechnungen pro monat durchführt. böse zungen behaupten sogar, dies würde absolut gewollt passieren, um die leeren kassen aufzufüllen.

wie willst du dir also bei deiner normalen dtag-rechnung (ohne fremdanbieter) jemals sicher sein, ob du nun tatsächlich all die aufgeführten gespräche geführt hast oder nicht!? wer notiert sich schon sämtliche telefonate die er führt und vergleicht diese dann auch noch mit der telefonrechnung!?
Menü
[1.2.1.1.1] webchecker antwortet auf K2107
04.06.2003 16:17
Benutzer K2107 schrieb:

man sagt der dtag ja außerdem nach, dass sie im schnitt 20% falschabrechnungen pro monat durchführt.

Das sind nicht böse, sondern eher ahnungslose Zungen, woher kommt diese Zahl?

wer notiert sich schon sämtliche telefonate die er führt und vergleicht diese dann auch noch mit der telefonrechnung!?

Jedes Unternehmen mit einem nennenswerten Volumen macht eine Rechnungsprüfung und da lässt man dann die Verbindungsdaten aus den TK-Systemen gegen die Carrierforderung laufen. Und da Computer eher nicht falsch rechnen, liegen Fehler an falschen Tarifmodellen oder Rabatten, und da ist die Fehlerquote bei der DTAG eher marginal.
Menü
[1.2.1.1.2] REMchen antwortet auf K2107
04.06.2003 16:37
Benutzer K2107 schrieb:
natürlich kannst du dich nicht daran erinnern! aber du weißt genausowenig, ob du dich vor 3 wochen über z.b. o2 hast mit deiner mailbox verbinden lassen oder ob du abgehört wurdest!?


Bezüglich o2 gibts ein noch viel plastischeres Beispiel: Die Homezone nämlich. Wenn die Rechnung kommt, kann man sich ja auch nicht im Einzelfall bei jedem Gespräch dran erinnern, ob das tatsächlich außerhalb (oder innerhalb) der Homezone geführt wurde.

Oder noch besser: Wenn ich meine *jährliche* Stromrechnung kriege, kann ich mich erst recht nicht mehr daran erinnern, wann ich auch nur *ungefähr* wieviel Strom verbraucht habe. (Aber das ist eh ein anderes Thema, da es für den Strommarkt ja ohnehin keine Regulierungsbehörde gibt).

Und ob die geplanten Änderungen der Regulierungsbehörde nun juristisch haltbar sind oder nicht:

Wieso hat sie die Möglichkeit des Call-by-call (eigentlich ja eher call-through, zumindest technisch gesehen) über die 0190er-Nummern denn *überhaupt* erst zugelassen? Eine Änderung der entsprechenden Paragraphen wäre doch auch zum damaligen Zeitpunkt überhaupt kein Problem gewesen. Zumal es damals ja auch sehr viel nachvollziehbarer gewesen wäre: Call-by-call im Ortsnetz war verboten, und über die 0190er-Nummern trotzdem möglich. *Jetzt* ist Call-by-call im Ortsnetz erlaubt, und da sollen die 0190er-Nummern verboten werden? Klingt irgendwie nach Schilda...

Bei den 0190er-Nummern herrscht - im Gegensatz zu den 010xy-Nummern - Preistransparenz, da zu Beginn jedes Gesprächs der Preis kostenlos angesagt werden muss. (Wieso werden dazu eigentlich nicht auch die 010xy-Anbieter dazu verpflichtet?)

Niemand ist gezwungen, diese Nummern zu wählen. Das Argument, dass man sich vertippen könnte, kann da nicht zählen. Wir leben in einer zwar sozialen, aber immerhin in einer Marktwirtschaft. Und da steht nirgendwo geschrieben, dass es verboten ist, mit der Dummheit der Menschen Geld zu verdienen, solange kein vorsätzlicher Täuschungs- oder Betrugsversuch vorliegt.

Wenn es danach ginge, müsste man z.B. sämtliche Kaffeefahrten verbieten. Ganz genau genommen müsste man dann (Achtung, Ironie!), wenn es nur um die Gefahr des Sich Vertippens geht, allen Menschen ab einem gewissen Lebensalter das Telefon *ganz* wegnehmen.

Ich hab auch schonmal aus Versehen *zwei* Nullen zu Beginn gewählt, und hatte dann eine sauteure Auslandsverbindung. Ja und? Deswegen werden doch jetzt nicht alle Auslandsnummern verboten.

Das ganze ist mehr als lächerlich.

Ärgert sich
das REMchen
Menü
[1.2.1.1.2.1] K2107 antwortet auf REMchen
04.06.2003 16:50
Benutzer REMchen schrieb:
>...

Vollste Zustimmung! Außerdem verstehe ich auch nicht, was es mit "Abzocke" zu tun haben soll, wenn eine Telco z.B. 100 Nummern eines 01900er-1000er Blocks nutzt, um CbC/CT anzubieten UND die restlichen 900 Nummern ihr gar nicht gehören ... man landet in den meisten Fällen doch gar nicht bei dieser Telco, sondern irgend einem anderen Carrier ... was hat die Telco also davon, dass sich irgendwer vertippt!?

Und 1000 Nummern zu mieten, von denen man 900 gar nicht braucht ist auch rein rechnerisch nicht besonders sinnvoll. Immerhin berechnet die regTP nicht ihren Aufwand bei der Rufnummernvergabe, sondern einen fiktiv angenommenen "Marktwert". Diese Mehrkosten von >56.000€ kann man selbst als Telco ; ) sinnvoller einsetzen ...
Menü
[1.2.1.1.2.2] webchecker antwortet auf REMchen
04.06.2003 17:06
Benutzer REMchen schrieb:
Wieso hat sie die Möglichkeit des Call-by-call (eigentlich ja eher call-through, zumindest technisch gesehen) über die 0190er-Nummern denn *überhaupt* erst zugelassen? Eine Änderung der entsprechenden Paragraphen wäre doch auch zum damaligen Zeitpunkt überhaupt kein Problem gewesen. Zumal es damals ja auch sehr viel nachvollziehbarer gewesen wäre: Call-by-call im Ortsnetz war verboten, und über die 0190er-Nummern trotzdem möglich. *Jetzt* ist Call-by-call im Ortsnetz erlaubt, und da sollen die 0190er-Nummern verboten werden? Klingt irgendwie nach Schilda...

. . . nicht nach Schilda, denn Dummheit ist ja nicht verwerflich, sondern eher nach Untätigkeit. Ein anderes Beispiel sind die Auskunftsdienste 118xx, dort dominieren zwischenzeitlich Sex-Dienste und RegTP schaut zu.


Bei den 0190er-Nummern herrscht - im Gegensatz zu den 010xy-Nummern - Preistransparenz, da zu Beginn jedes Gesprächs der Preis kostenlos angesagt werden muss. (Wieso werden dazu eigentlich nicht auch die 010xy-Anbieter dazu verpflichtet?)

Dann müsse ja immer eine Ansage kommen – auch bei der DTAG, denn die bietet ja auch die volle Tarifbandbreite – und das nervt und motiviert übrigens viele Fax-Geräte, die Verbindung abzubrechen.

Niemand ist gezwungen, diese Nummern zu wählen. Das Argument, dass man sich vertippen könnte, kann da nicht zählen. Wir leben in einer zwar sozialen, aber immerhin in einer Marktwirtschaft. Und da steht nirgendwo geschrieben, dass es verboten ist, mit der Dummheit der Menschen Geld zu verdienen, solange kein vorsätzlicher Täuschungs- oder Betrugsversuch vorliegt.

Das ist richtig, wenn aber eine 019003x069123456 einen Cent und die 019003y069123456 das tausendfache kostet ist es nicht mehr ganz so einfach. Auch wenn manche Verbraucherrechte eher übermäßig „geschützt“ werden, ist dies im Vergleich zu anderen Gesetzen schon krass.

Ich hab auch schonmal aus Versehen *zwei* Nullen zu Beginn gewählt, und hatte dann eine sauteure Auslandsverbindung. Ja und? Deswegen werden doch jetzt nicht alle Auslandsnummern verboten.

Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt einen eben (noch) nicht, dass ein Telefonverwähler 100 Euro oder mehrt kosten kann, insofern hat Deine „sauteure“ Auslandsverbindung ein paar Cent gekostet, oder habt Ihr erst nach stundenlangen Gesprächen festgestellt, dass Du Dich verwählt hast?
Menü
[1.2.1.1.2.2.1] K2107 antwortet auf webchecker
04.06.2003 17:22
Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt einen eben (noch) nicht, dass ein Telefonverwähler 100 Euro oder mehrt kosten kann,

kann er auch nicht!

angenommen:

1. ich verwähle mich
2. höre _keine_ tarifansage aus dem hause 01051/01058
3. lege ich wieder auf und notiere mir datum und uhrzeit des telefonats
4. widerspreche ich späterer rechnungsstellung (100 euro) durch die dtag
5. warte ich auf die mahnung des alternativ-anbieters

...

ich möchte mal wissen, welches gericht - falls es überhaupt jemals soweit kommen sollte - mir hier abverlangen sollte, 100 euro für eine verbindung von unter 1 minute bezahlen zu müssen?

vor allem dann, wenn ich meinen verwähler glaubhaft durch vorlage diverser telefonrechnungen belegen kann!?

wo ist also das problem?
Menü
[1.2.1.1.2.2.1.1] webchecker antwortet auf K2107
04.06.2003 17:52
Benutzer K2107 schrieb:
Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt einen eben (noch) nicht, dass ein Telefonverwähler 100 Euro oder mehrt kosten kann,

kann er auch nicht!

angenommen:

1. ich verwähle mich 2. höre _keine_ tarifansage aus dem hause 01051/01058 3. lege ich wieder auf und notiere mir datum und uhrzeit des telefonats 4. widerspreche ich späterer rechnungsstellung (100 euro) durch die dtag 5. warte ich auf die mahnung des alternativ-anbieters

...

ich möchte mal wissen, welches gericht - falls es überhaupt jemals soweit kommen sollte - mir hier abverlangen sollte, 100 euro für eine verbindung von unter 1 minute bezahlen zu müssen?

vor allem dann, wenn ich meinen verwähler glaubhaft durch vorlage diverser telefonrechnungen belegen kann!?

wo ist also das problem?

Es soll ja Leute geben, die etwas anderes zu tun haben, als sich mit Carriern und Anbietern juristisch auseinanderzusetzen.

Stell Dir mal vor Du parkst an einer Parkuhr und genau an diesem Platz kostet das Parken 100 Euro je angebrochene Stunde und Du hast den Hinweis auf der Parkuhr nicht gelesen, wie würdest Du da argumentieren?
Menü
[1.2.1.1.2.2.1.1.1] K2107 antwortet auf webchecker
04.06.2003 18:19
Es soll ja Leute geben, die etwas anderes zu tun haben, als sich mit Carriern und Anbietern juristisch auseinanderzusetzen.

man sollte dann lieber für solche fälle ein juristisch abgesegnetes schreiben - z.b. auf teltarif? - anbieten, anstatt immer und immer wieder die eigentlich völlig unnötige diskussion einzugehen, dass sich evtl. mal jemand vertippen könnte, weshalb dann gleich alle 01900er-cbc-vorwahlen "böse" sind, oder?! ; )

Stell Dir mal vor Du parkst an einer Parkuhr und genau an diesem Platz kostet das Parken 100 Euro je angebrochene Stunde und Du hast den Hinweis auf der Parkuhr nicht gelesen, wie würdest Du da argumentieren?

wie soll das bitte gehen?
1. ich stehe vor der parkuhr
2. das lustige fähnchen "f**k off or pay" grinst mir ins gesicht
3. ich schaue, was es kostet ...
4. um im anschluß mein kleingeld zu zücken
5. oh wunder, es kostet plötzlich nicht mehr 2euro / std. sondern 100 ...

und?! entweder ich akzeptiere oder ich folge dem aufruf in punkt zwo ; )

oder: um der absurdität des parkplatzvergleichs mal weiter auf den leim zu gehen ... ich würde mich für 250euro abschleppen lassen und hätte meinen wagen nach möglichkeit einen ganzen tag lang "verparkt" *ätsch*
Menü
[1.2.1.1.2.2.1.1.2] comedian antwortet auf webchecker
04.06.2003 20:15
Benutzer webchecker schrieb:
Stell Dir mal vor Du parkst an einer Parkuhr und genau an diesem Platz kostet das Parken 100 Euro je angebrochene Stunde und Du hast den Hinweis auf der Parkuhr nicht gelesen, wie würdest Du da argumentieren?

Kommt drauf an. Ohne Abschleppen/Owi-Verfahren gar nicht :o).
Bei Owi-Verfahren mit Unverhältnismäßigkeit der satzungsmäßigen Parkgebühren.
Diesmal ohne rechte Maustaste -> Willkürverbot selbst nachschlagen :o)

Gruß
Comedian
Menü
[1.2.1.1.2.2.2] K2107 antwortet auf webchecker
04.06.2003 17:30
. . . nicht nach Schilda, denn Dummheit ist ja nicht verwerflich, sondern eher nach Untätigkeit. Ein anderes Beispiel sind die Auskunftsdienste 118xx, dort dominieren zwischenzeitlich Sex-Dienste und RegTP schaut zu.

warum sollte die regTP auch nicht zuschauen?
daran ist doch nichts illegal? es handelt sich trotzdem um weitervermittlungsdienste, da die jeweiligen dienste auch über alternative mehrwertdienstrufnummern erreicht werden können.
Menü
[1.2.1.1.2.2.3] REMchen antwortet auf webchecker
04.06.2003 17:50
Benutzer webchecker schrieb:

Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt einen eben (noch) nicht, dass ein Telefonverwähler 100 Euro oder mehrt kosten kann, insofern hat Deine „sauteure“ Auslandsverbindung ein paar Cent gekostet, oder habt Ihr erst nach stundenlangen Gesprächen festgestellt, dass Du Dich verwählt hast?

Dann definiere mir bitte mal "allgemeine Lebenserfahrung". Ist es z.B. "allgemeine Lebenserfahrung", bei einem Kredithai einen Kredit zu beantragen, und dann hinterher drüber zu jammern, dass man soviel bezahlen muss (nur weil man zu doof war, das Kleingedruckte zu lesen, zB "Auch bei Ablehnung des Kreditantrags fallen auf jeden Fall mindestens 10% der beantragten Summe als Gebühr an").

Kredithaie gab es immer, und wird es immer geben. Die Verbraucherschützer warnen immer wieder aufs neue vor ihnen. Dennoch fallen immer wieder aufs neue viele Menschen auf diese Kredithaie rein. Im Grunde genommen müsste jeder Bescheid wissen über solche obskuren Machenschaften, also müsste es "allgemeine Lebensefahrung" sein. Ist es aber offenbar nicht, da ja tagtäglich viele Leute drauf reinfallen. Und da geht es um wesentlich mehr als hundert Euro oder so.

Analog dazu warnen auch immer wieder Verbraucherschutzverbände oder auch Informationsmedien wie teltarif, dass man bei der Wahl der 0190-Nummern vorsichtig sein muss, damit man sich nicht vertippt. Es ist ja nicht so, dass das nun ein Riesengeheimnis wäre.

Ich glaube auch nicht, dass eine so große Summe (100 Euro)überhaupt zusammenkäme. Soweit ich mich dunkel erinnere, muss ab einem bestimmten Preis (3 oder 4 oder 5 oder x Euro) *vor* Zustandekommen der Verbindung noch eine Sicherheitsabfrage eingefügt werden, die der Anrufer dann durch nochmaliges Drücken einer Taste (Rautetaste oder so) bestätigen muss.

Und nochmal zurück zur "allgemeinen Lebenserfahrung":
dass insbesondere Kinder und Jugendliche noch nicht über allzu viel Lebenserfahrung verfügen, sollte ja bekannt sein. Immer mehr Jugendliche verschulden sich ohne Ende (oft tausende von Euro), in sehr vielen Fällen ist das Handy die entsprechende Kostenfalle.

Die Werbung bei VIVA und MTV besteht ja fast ausschließlich nur noch daraus, dass man irgendwelche SMS verschicken soll, die dann 3 Euro und mehr kosten (was aber nur winzig klein und auch nur sehr kurz am Bildrand eingeblendet wird).

Der Jugendschutz wird doch in Deutschland immer so extrem hochgehalten. *Wenn* man denn schon - typisch deutsch - meint, auf die Dummheit der Menschen immer gleich mit Verboten reagieren zu müssen, sollte hier viel eher der Hebel angesetzt werden als bei den 0190-Call-by-Call-Anbietern.

Wer sich hier aus Versehen vertippt, hört die teure Ansage, legt dann sofort auf, und hat im Höchstfall ein paar Euro verloren (weil wie gesagt bei höheren Beträgen meines Wissens nach die oben beschriebene Sicherheitsabfrage vorgeschrieben ist). Er wird dann aber diese Nummern vermutlich *nie wieder* wählen, der Schaden hält sich also in Grenzen.

Viele Jugendliche wählen aber IMMER UND IMMER WIEDER diesen sauteuren SMS- und Klingelton- und Logo- und wasweißich-Murks.

Wenn es wirklich um "allgemeine Lebenserfahrung" gehen soll (was immer das auch ist), gäbe es weitaus sinnvollere und wichtigere Bereiche, in denen man mal was tun müsste.

Aber mit Sicherheit *nicht* bei den 0190-0xy-"Callbycall"-Anbietern.

Das meint zumindest
das REMchen
Menü
[1.2.1.1.3] chb antwortet auf K2107
04.06.2003 23:27
Benutzer K2107 schrieb:
aber du weißt genausowenig, ob du dich vor 3 wochen über z.b. o2 hast mit deiner mailbox verbinden lassen oder ob du abgehört wurdest!?

Da ich kein o2 habe, hört mich auch keiner über meine abgeschaltete Mailbox ab. ;-)

man sagt der dtag ja außerdem nach, dass sie im schnitt 20% falschabrechnungen pro monat durchführt. böse zungen behaupten

Mag sein, ich habe bisher bis auf 2 Ausnahmen zu den 80% mit richtigen Abrechnungen gezählt. Jedenfalls lagen bei mir wenn überhaupt die Abweichungen im Cent-Bereich, und das interessiert mch ehrlich gesagt bei 60-90,- EUR monatlicher Rechnung nicht.

wie willst du dir also bei deiner normalen dtag-rechnung (ohne fremdanbieter) jemals sicher sein, ob du nun tatsächlich all die aufgeführten gespräche geführt hast oder nicht!?

Da der Kreis der von mir angerufenen Nummern eher klein ist und ich alle üblicherweise angerufenen Nmmern auswendig kenne, fallen mir "ungewöhnliche" Nummern auf. Die versuche ich zuzuordnen und habe bisher auch stets Erfolg gehabt (war dann meist ein Arzt oder irgendein Laden oder sowas). Ausserdem habe ich für kritische Fälle immer noch das Protokoll meiner ISDN-Anlage, so dass ich die Nummer, Zeit und Dauer abgleichen kann. Was da drinsteht habe ich auch verbrochen. ;-)

Benni
Menü
[2] RE: juristisch doch eher haltbar
webchecker antwortet auf koelli
04.06.2003 14:42
Juristisch doch eher haltbar, denn das Herstellen einer normalen Verbindung ohne zusätzliche Leistung des Angerufenen stellt wohl keinen Mehrwertdienst im Sinne der Vergaberichtlinien dar und für die Carrierauswahl wurde eine eigene Rufnummerngasse definiert. Da das TKG nicht zu allen Fragen eine Antwort geben kann, hat die RegTP zu einer Stellungnahme aufgerufen, was auch bei bisherigen Änderungen so praktiziert wurde und zu erfolgreichen Ergebnissen führte.

Dann ist das ganze Forum voll von 0190er-Abzocke-Vorwürfen, Boulevardblätter und seriöse Berichterstatter befassen sich mit der Materie und der Gesetzgeber will zurecht nachbessern und nimmt sich endlich der Dialer-Problematik an. Da ist es doch angebracht, dass die jeweiligen Rufnummerngruppen erst einmal zweckkonform eingesetzt werden und dass das TKG in der bisherigen Fassung auch angewandt wird. (siehe www.regtp.de >>> Nummernverwaltung)

Natürlich hängt dies mit dem City-Call-by-Call und - wie überall im Leben - auch mit kommerziellen Zwängen zusammen.

Allerdings sind Verbraucher auch zunehmend irritiert oder manchmal überfordert, wenn sich hinter extrem ähnlich klingenden Rufnummern exorbitant hohe Preisunterschiede verbergen. Eine kurze Einwahl kann zwischen einem Cent und 100 oder mehr Euro liegen, im normalen Wettbewerb würde das UWG solche Maßnahmen zu verhindern wissen, das TKG darf hier keine neue Grauzone bilden.
Menü
[2.1] K2107 antwortet auf webchecker
04.06.2003 16:13
>Allerdings sind Verbraucher auch zunehmend irritiert oder >manchmal überfordert, wenn sich hinter extrem ähnlich >klingenden Rufnummern exorbitant hohe Preisunterschiede >verbergen. Eine kurze Einwahl kann zwischen einem Cent und 100 >oder mehr Euro liegen, im normalen Wettbewerb würde das UWG >solche Maßnahmen zu verhindern wissen, das TKG darf hier keine >neue Grauzone bilden.

wenn das gehirn des "zunehmend irritierten kunden" nicht zwei kleine unterschiede auf die reihe bekommt, dann braucht diese person ohnehin einen vormund! und wer sich keine eselsbrücke - ja, es soll noch post-its geben : ) - bilden kann, die zur not am telefon befestigt werden können, braucht sich auch über verwähler nicht zu wundern!

ich finde das lächerlich, dass sich leute darüber aufregen, dass sie auf einer datingline gelandet sind, weil sie sich verwählt haben?! verwählt -> pech gehabt. gehirn-hand-koordination im a* -> doktor aufsuchen ; )
Menü
[2.2] koelli antwortet auf webchecker
04.06.2003 23:00
Benutzer webchecker schrieb:
Juristisch doch eher haltbar, denn das Herstellen einer normalen Verbindung ohne zusätzliche Leistung des Angerufenen stellt wohl keinen Mehrwertdienst im Sinne der Vergaberichtlinien dar.

Es wird doch eine zusätzliche Leistung erbracht: Die Tarifansage!
Menü
[2.2.1] Jens Wolf antwortet auf koelli
04.06.2003 23:03
Benutzer koelli schrieb:

Es wird doch eine zusätzliche Leistung erbracht: Die Tarifansage!

Guter Argumentationstrick, könnte sogar vor Gericht bestehen...

:-))

Ciao Jens
Menü
[] Keks antwortet auf
04.06.2003 14:56
Benutzer Monopoly schrieb:
Das würde ich so nicht sagen. Anbieter, die ihren Preis nicht ansagen, können ihre Preise nämlich nur ändern, nachdem die Änderung im 14-tägig erscheinenden RegTP-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Eben. Das verhindert auch extrem häufige Tarifänderungen.

Ein Punkt, der noch nicht genannt wurde: Die Aufweichung der Rufnummerngassen. Für CbC ist nunmal 010 da. Man sollte gleich auch Sex-Hotlines (o.ä.) über 118 und 010 verbieten.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
Menü
[] talk antwortet auf
04.06.2003 17:52
Hallo,

Benutzer Monopoly schrieb:

Das würde ich so nicht sagen. Anbieter, die ihren Preis nicht ansagen, können ihre Preise nämlich nur ändern, nachdem die Änderung im 14-tägig erscheinenden RegTP-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Welcher Otto-Normaltelefonkunde liest denn das Amtsblatt, das ohnehin immer mehr ausgedünnt wird? :-(

Dort kann man Änderungen nachvollziehen, sofern nötig. Da 01900-er ihre Preise ansagen müssen, braucht es dort keine Veröffentlichung der Preise im Amtsblatt mehr.

Ist es nicht so, daß auch die 010er die Tarife nur "angemessen" veröffentlichen müssen (was dann halt viele im Amtsblatt tun)?

AFAIK veröffentlichen nicht alle 010-Anbieter ihre Preise im Amtsblatt...

cu talk
Menü
[1] K2107 antwortet auf talk
04.06.2003 18:14
was ist denn z.b. mit der btignite-kampagne für deren 010er nummer ohne tarifansage? zunächst wurde - u.a. auch auf teltarif per banner - der sagenhaft günstige preis beworben ...
danach wurde der preis erhöht und der sog. carry-over eingefahren - nicht gerade seriös, oder?! natürlich würde man sich hier darauf berufen, dass die preise im amtsblatt der regtp stehen, weshalb dies durchaus legitim sei.

aber da lobe ich mir eher die 01900er-vorwahlen, die mir vor jedem telefonat verklickern, was ich dafür zu bezahlen habe!
Menü
[] fruli antwortet auf
04.06.2003 17:58
Benutzer Monopoly schrieb:
Anbieter, die ihren Preis nicht ansagen, können ihre Preise nämlich nur ändern, nachdem die Änderung im 14-tägig erscheinenden RegTP-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Diese Pflicht besteht so nicht. Die Anbieter können die Preise auch ganz einfach anderweitig (z.B. Web-Site, Geschaeftsräume, etc) veröffentlichen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist nur optional.

Zudem hat die Preisansage und wechselnde Tarife nichts mit 0190-xx vs. 010xx zu tun.

01081, 01051 & 01058 bieten z.B. auch eine Preisansage und oft wechselnde Tarife.

01051/01058 & Co. veröffentlichen doch auch ihre wöchentlich wechselnden 010xx-Auslands-Aktions-Preise nicht im Amtsblatt. Genausowenig wie ihre diversen 'Test-Aktions-Preise' (derzeit z.B. 1 Cent/min auch in den City-Bereich ausserhalb des Ortsnetzes).

So long.
fruli
Menü
[] fruli antwortet auf
05.06.2003 16:22
Benutzer Monopoly schrieb:
Es ist völlig unzumutbar für den Kunden, vor jedem Telefonat - wohlgemerkt kostenpflichtig - auf der Internetseite nachschauen zu müssen, zumal er möglicherweise überhaupt keinen Internetanschluss hat.
Zunächst: ich plädiere schon länger für eine generelle Preisansage-Pflicht bei offenem Call-by-Call.

zum anderen: mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der RegTP ist aus Kundensicht nicht viel gewonnen, da dessen Abonnement fuer einen Call-by-Call-Nutzer ziemlich kostspielig ist - weitaus kostspieliger als das tägliche Nachschauen der Tarife im Internet.

So long.
fruli