Erfolg

TeleDiscount triumphiert im Ortsnetz-Streit

Landgericht entscheidet zu Gunsten des Alternativ-Anbieters
Von Karin Müller

Der Call-by-Call-Anbieter TeleDiscount darf auch weiterhin Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über die Einwahlnummer 0190-035 anbieten. Das Landgericht Köln hat heute den Antrag der Deutschen Telekom AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen TeleDiscount abgewiesen. Der Ansicht der DTAG, das Anbieten von Ortsgesprächen über eine 0190er-Nummer stelle eine Wettbewerbswidrigkeit dar, erteilten die Kölner Richter eine deutliche Abfuhr. Ohne eine mündliche Anhörung entschieden sie: "Ein Missbrauch (...) liegt nicht vor."

In der Begründung heißt es weiter: "Dass bisher noch kein anderer Wettbewerber auf den Gedanken gekommen ist, über die Rufnummer 0190 als Dienst die Weitervermittlung von Telefonverbindungen anzubieten, macht die Ausnutzung dieser Möglichkeit nicht wettbewerbswidrig." Damit erkennt das Gericht die innovative Idee der Kölner TeleDiscounter an und attestiert gleichzeitig dem Ex-Monopolisten Telekom, dass durch seine Haltung "jeder Fortschritt und Wettbewerb blockiert würde". Diese Entscheidung kann also als voller Erfolg für TeleDiscount gewertet werden.

Somit können weiterhin Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz geführt werden. Die Deutsche Telekom hat das Recht, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. In diesem Fall würde das Verfahren vor dem Oberlandesgericht nocheinmal verhandelt.