TAL

Die TAL-Entscheidung der Bundesnetzagentur und ihre Folgen

Am Dienstag legt die Regulierungsbehörde das neue TAL-Entgelt fest
Von Marc Kessler / Thorsten Neuhetzki

Am kommenden Dienstag wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) den neuen Preis für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Deutschen Telekom - auch als "letzte Meile" bekannt - festlegen. Derzeit beträgt das monatliche Netto-Entgelt für das Vorleistungsprodukt 10,50 Euro, die letzte Festsetzung durch die BNetzA erfolgte zum 1. April 2007. Damals hatte die Bundesnetzagentur den TAL-Preis um 15 Cent gesenkt.

Im Vorfeld der TAL-Entscheidung tragen naturgemäß alle beteiligten Parteien gebetsmühlenartig ihre Forderungen vor. Telekommunikationsanbieter, die hauptsächlich von der Miete der letzten Meile abhängig sind - beispielsweise Versatel oder Hansenet -, fordern eine radikale Senkung der TAL-Miete auf knapp 8 Euro pro Monat. Das Problem: Während die Endkundenpreise in den letzten Jahren radikal gesunken sind, reduzierte sich der TAL-Preis nur unwesentlich. Dadurch, so Versatel-Chef Peer Knauer, mache das TAL-Entgelt aktuell bereits 35 bis 40 Prozent des Umsatzes pro Kunde aus. Verursacher des Preiskampfs sei im übrigen die Telekom mit ihrer Tochter congstar, T-Home-Chef Höttges daher ein "Wolf im Schafspelz".

Telekom fordert TAL-Entgelt von 12,90 Euro bis 2014

Die Deutsche Telekom hingegen fordert satte 12,90 Euro monatlich - und das gleich fünf Jahre lang bis zum Jahr 2014. Als Grund nennt die Telekom gestiegene Kosten pro Anschluss, die aus den "anhaltenden Verlusten von Festnetzanschlüssen an Mobilfunk- und Kabelnetzbetreiber" resultierten, denen "keine entsprechenden Einsparungen" gegenüberstünden und somit die Kosten pro Anschluss erhöhten. Daneben müsse der TAL-Preis erhöht werden, um weitere Investitionen in die Breitbandnetze vornehmen zu können. Letztlich macht die Deutsche Telekom auch Kosten für den sozialverträglichen Personalabbau geltend.

Ebenfalls gegen eine Senkung des TAL-Preises - und im Zweifel sogar für eine Erhöhung - ist der jüngst gegründete Bundesverband Glasfaser (BUGLAS), angeführt von den beiden Playern Netcologne und M-net, die zuvor im Streit aus dem Branchenverband BREKO ausgetreten waren. Die neun Unternehmen, die allesamt in den Glasfaserausbau investieren, sind gegen ein niedrigeres TAL-Entgelt, da sie ihre eigenen Investitionen gefährdet sehen und davon ausgehen, dass eine weitere TAL-Senkung nur zu noch weiter sinkenden Endkundenpreisen bei den alternativen Netzbetreibern führen werde.

Branchenverbände VATM und BREKO sind für TAL-Preis-Senkung

Das sehen die Branchenverbände VATM und BREKO allerdings anders und betonen vielmehr, dass die Gelder, die durch einen geringeren TAL-Preis frei würden, in den Breitband-Ausbau im ländlichen Raum gesteckt werden sollen.

Der VATM wettert seinerseits zum einen - naturgemäß - gegen die Deutsche Telekom und lästert unverblümt über deren jüngsten Versuch, die TAL-Entscheidung für sich zu beeinflussen. Die Telekom hatte der Bundesregierung angeboten, einen flächendeckenden DSL-Ausbau in Deutschland vorzunehmen, wenn im Gegenzug die Regulierung zurückgefahren und der TAL-Preis erhöht werde. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner zum seiner Meinung nach leicht durchschaubaren Beeinflussungsversuch der Telekom: "Das hat dann irgendwann auch der letzte Lümmel auf der letzten Politikbank kapiert."

Auch könne es aus Sicht der Anbieter nicht angehen, dass die Deutsche Telekom für ein bereits abgeschriebenes Kupfernetz derart hohe Kosten veranschlage. Die Telekom hat bereits angekündigt, ihr Netz in den nächsten Jahren umzubauen und zahlreiche Hauptverteiler (HvTs) zu schließen. Daher werde der Konzern vermutlich nicht mehr viel in dieses Netz investieren, heißt es aus Kreisen der Alternativanbieter auf TAL-Basis. Nun aber wolle die Telekom den Wiederbeschaffungswert dieses Netzes als Basis für die TAL-Kosten-Berechnung annehmen.

Zudem schießt der VATM auch gegen den neuen BUGLAS und wirft diesem vor, sich mit seinen Forderungen lediglich die Mitbewerber vom Hals halten zu wollen und eigene Interessen zu vertreten anstatt sich gemeinsam zu positionieren.

Welche konkreten Folgen die Entscheidung der Bundesnetzagentur haben könnte, lesen Sie auf der nächsten Seite.