Funklöcher

o2 kündigt offiziell flächendeckendes Netz an

Verbraucherzentrale: Außerordentliches Kündigungsrecht im Funkloch
Von Björn Brodersen

Der Münchener Mobilfunkbetreiber o2 will die Netzabdeckung in Deutschland bis zum Jahr 2010 kräftig ausbauen und das nationale Roaming im Netz von T-Mobile signifikant zurückfahren. Wie das Unternehmen heute erklärte, sollen die Kunden dann von einem "nahezu flächendeckenden o2-Netz" profitieren. Dazu wird Telefónica o2 Europe in den folgenden Jahren 3,5 Milliarden Euro in den Aufbau von Infrastruktur investieren. Allerdings wird dieses Geld auch dem Festnetz- bzw. DSL-Bereich zugute kommen. Welcher Anteil in den Ausbau des Mobilfunknetzes fließen wird, gab o2 nicht bekannt.

Gegenüber teltarif.de hatte o2 im August erklärt, dass das Unternehmen künftig fast ausschließlich auf das eigene Netz setzen will. In Regionen, in denen man dieses ausgebaut habe, werde der T-Mobile-Zugang abgeklemmt. Dabei entstehen jedoch zuweilen auch Funklöcher, o2-Kunden in diesen Gegenden haben zu Hause plötzlich keinen Netzempfang mehr. Betroffenen Kunden empfiehlt o2, sich an die Hotline zu wenden. Die Anliegen würden dann geprüft und der Netzbetreiber unterbreite den Kunden eine Lösung. In der Vergangenheit hatten sich die Münchener in etlichen Fällen kulant gezeigt und die Kunden aus den Verträgen entlassen.

Automatische Auslandstelefonate im Grenzgebiet

Dass das Problem offenbar nicht unerheblich ist, zeigen die vielen Beschwerden von Mobilfunkkunden, die in den vergangenen Wochen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) aufgelaufen sein sollen. Im Grenzgebiet zu Dänemark telefonierten nämlich Kunden, die keinen Netzempfang haben, automatisch über einen dänischen Anbieter, was dazu führt, dass Telefonate und SMS-Dienste innerhalb Deutschlands als dänische Auslandsverbindungen mit höheren Kosten abgerechnet würden, so die Verbraucherzentrale.

Nach Ansicht des Rechtsreferenten der Verbraucherzentrale, Thorsten Meinicke, steht o2-Kunden, die häufig keinen Netzzugang haben, ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Betroffene Verbraucher sollten dem Mobilfunkbetreiber jedoch mit der per Einschreiben mit Rückschein abgesandten Kündigung als Nachweis eine Liste mit der Angabe von Tag, Zeit und Standort der fehlgeschlagenen Anrufe übermitteln.

Nach der Rechtsprechung liege generell wegen fehlender Netzabdeckung zwar kein Kündigungsgrund vor, wenn am Wohnort des Verbrauchers noch keine flächendeckende, lückenlose Versorgung möglich ist. Hier liege der Fall jedoch anders, weil eine zunächst gute Netzabdeckung durch nachträgliche Maßnahmen des Anbieters teilweise erheblich verschlechtert wurde, so Meinicke. Die Verbraucherzentrale erwartet, dass o2 betroffenen Kunden in solchen Fällen unproblematisch aus dem Vertrag entlässt.

Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, habe der o2-Pressesprecher Albert Fetsch bestätigt, dass Kunden "je nach Dauer der Einschränkungen während des Netzausbaus die Möglichkeit der Einrichtung von Gesprächsguthaben bis hin zum Angebot der Vertragsauflösung haben." teltarif.de gegenüber sagte Fetsch, o2 prüfe im Einzelfall, wie stark die Kunden vom Netzumbau betroffen sind. Er betonte, dass o2 ja nicht das Netz abschalte sondern es aufrüste und ausbaue. Die Netzabdeckung von derzeit 95 Prozent der Bevölkerung will o2 spätestens bis Ende 2010 auf 99 Prozent steigern.