Urteil

T-Mobile-Roaming: o2 muss Kunden aus Vertrag entlassen

Amtsgericht München entscheidet im Sinne des Kunden
Von Thorsten Neuhetzki /

Seit einigen Monaten schränkt der Mobilfunkanbieter o2 sein Roaming im T-Mobile-Netz immer weiter ein. Der Grund dafür ist der mit großen Schritten vorankommende Aufbau des eigenen Netzes. Doch die Abschaltung des T-Mobile-Roamings hat nicht nur zur Folge, dass die Kunden wie berichtet oftmals in der Bahn nicht mehr telefonieren können. Manche Kunden trifft die Abschaltung auch dahingehend, dass sie an ihrem Wohnort kein Netz mehr haben und somit ihren o2-Vertrag praktisch nicht mehr nutzen können.

Nun hat das Amtsgericht München einem o2-Kunden Recht gegeben und o2 dazu verurteilt, den Kunden rückwirkend zum 7. Februar dieses Jahres aus dem Vertrag zu entlassen (AZ 244 C 12693/07). Der Kläger habe an seinem Wohnort seit Dezember 2006 keine Möglichkeit mehr, das T-Mobile-Netz zu nutzen. Auch das o2-Netz war hier nicht verfügbar.

Die Rechfertigung seitens o2, dass die Netzabdeckung nicht an jedem Ort gewährleistet werden kann, nutzte vor Gericht nichts. "Am Wohnort des Klägers wäre mobiles Telefonieren aber unproblematisch möglich, wenn die Beklagte dies nicht durch die Sperrung des D1-Netzes unterbinden würde", so das Gericht. o2 war jedoch nicht bereit, die T-Mobile-Sperre am Wohnort des Klägers wieder aufzuheben.

Aufheben der T-Mobile-Sperre nicht möglich

Das jedoch verwundert auch nicht wieder. Denn die Sperre erfolgt technisch über den so genannten LAC-Bereich. Dieser kann durchaus einen Radius im zweistelligen Kilometerbereich haben. Ein Aufheben der Sperre für einzelne, kleinere Bereiche innerhalb des LACs ist nicht möglich und die Freigabe des kompletten LAC-Bereiches von o2 aufgrund des grundsätzlich vorhandenen eigenen Netzes nicht gewollt.

Das Urteil vor dem Amtsgericht hat keine Präzedenzwirkung, kann jedoch durchaus vor anderen Gerichten in ähnlichen Fällen hinzugezogen werden.

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