Urheberrecht

IGD will mit neuer Software Urheberrechte in P2P-Börsen schützen

Zusätzlich sollen "Freebies" Weitergabe digitaler Inhalte legalisieren
Von Janko Weßlowsky

Die Fraunhofer Gesellschaft hat auf der CeBIT Preview eine neue Software zur Schützung von Urheberrechten angekündigt, die auf der CeBIT [Link entfernt] offiziell vorgestellt werden soll. Das System mit der Bezeichnung CONFUO©O soll Anwender wie Urheber gleichermaßen vor der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützer Inhalte schützen.

Das System setzt bei Peer-to-Peer-Netzen an, über welche ein Großteil der Tauschbörsen im Internet realisiert wird. CONFUO©O müsse dazu auf möglichst vielen Zentralservern solcher P2P-Angebote installiert werden. Hier analyisiert die Software die auszutauschenden Inhalte, insbesondere von Liedern, Videos und Podcasts. Dies geschieht anders als bei vielen anderen Methoden nicht nur über die Bitmuster sondern zum Beispiel auch über Liedcharakteristika wie die Melodie. Der große Vorteil dieser Methode liege darin, dass so auch komprimierte oder in anderen Dateiformaten angebotene Dateien erkannt würden.

Erkennt die Software nun anhand einer auf dem Zentralserver hinterlegten "Schwarzen Liste" ein urheberrechtlich geschütztes Werk für das der Nutzer selbst keine Lizenz besitzt, so wird der Austausch kurzerhand unterbunden. Martin Schmucker, Wissenschafter am Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD), betont den Nutzen der Software: "Der Benutzer geht somit sicher, dass er jederzeit legal handelt. Gleichzeitig werden auch die Systembetreiber und -entwickler, die für die Sicherheit des Systems verantwortlich sind, vor bösen Überraschungen geschützt." Ein weiterer Vorteil sei, dass die Blacklist jederzeit erweiterbar sei und auf diese Weise auch bereits eingestellte und bisher frei verfügbare Inhalte jederzeit im Austausch unterbunden werden könnten.

Faire Abrechnungsmodelle möglich

Der Nutzen der Software soll dem Willen der Entwickler nach jedoch noch weit über diese profane Schutzwirkung hinausgehen. So sei dank CONFUO©O nachvollziehbar, wie oft Inhalte getauscht wurden. Dies erlaube neue Geschäftsmodelle, bei denen zum Beispiel gegen die Zahlung bestimmter Pauschalen an die Urheber eine festgelegte Anzahl an Austauschen entsprechend geschützter Inhalte erfolgen könne. Gleichzeitig sei die Software für die Ermittlung von Schäden hilfreich: Stelle ein Anwender ein Lied ein, welches dem System bislang nicht bekannt ist und auch nicht auf der Blacklist steht, so werde er gewarnt, dass er für die Verbreitung des Inhaltes verantwortlich sei. Verletze dieser Anwender nun irgendwelche Urheberrechte, könne dies auch nachträglich noch ermittelt und die Höhe des entstandenen Schadens festgestellt werden. So könnten Rechteinhaber die jeweiligen Anwender haftbar machen.