Strahlen

Klägerin scheitert im ersten Elektrosmog-Prozess vor Gericht

Gesundheitliche Beschwerden konnten nicht nachgewiesen werden
Von dpa / Ralf Trautmann

In einem Prozess um Elektrosmog durch Mobilfunkantennen ist eine Frau heute in Straßburg mit ihrer Klage gescheitert. Das Landgericht wertete die angeblichen gesundheitlichen Beschwerden der 42-Jährigen nach medizinischen Tests als nicht erwiesen. Auch Nachmieter und Anwohner hätten keine Schmerzen. Die Frau aus dem Elsass hatte wegen einer Mobilfunkantenne auf dem Dach ihres Sozialwohnblocks in Straßburg gegen die Wohnungsgesellschaft geklagt. Sie verspüre Ohrensausen, ein Kribbeln und Vibrationen im Gesicht, hatte sie geklagt. Derartige Symptome hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2004 als Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen anerkannt.

Mit Elektrosmog ist die elektromagnetische Strahlung einer Vielzahl von Geräten in die Umwelt gemeint, von der Hochspannungsleitung bis zum Fernsehsender. Durch die ständige Zunahme elektrischer Anlagen, insbesondere durch die Entwicklung der verschiedenen Mobilfunknetze, hat sich der Strahlungspegel in den vergangenen Jahrzehnten erhöht. Über mögliche Auswirkungen wie Kopfschmerz, Depressionen oder Krebs streiten Experten, einen sicheren Nachweis oder Ausschluss schädlicher Effekte gibt es bislang nicht.

Elektrosmog umfasst nur so genannte nicht ionisierende Strahlung (im Frequenzbereich von rund 30 Hertz bis 300 Milliarden Hertz), die die elektrische Ladung von Molekülen im Körper nicht verändern kann. Die aktuellen Grenzwerte sollen in Deutschland so gewählt sein, dass eine nach derzeitigem Wissen schädliche Wirkung sicher vermieden wird. Kritiker verlangen jedoch eine vorsorgliche weitere Absenkung der Grenzwerte wie etwa in der Schweiz.