Ratgeber

Kinder über Risiken bei Premium-SMS aufklären

Gerade junge Mobilfunkkunden gehen Rattenfängern gerne auf den Leim
Von Björn Brodersen

Premium-SMS sind im Grunde genommen eine praktische Bezahlmethode per Handy. Indem man mit dem Mobiltelefon Kurzwahlnummern per SMS-Mitteilung versendet, kann man bequem Dienstleistungen bestellen, die dann über die Mobilfunkrechnung bezahlt werden. Genutzt wird dieses Mobile-Payment-System beispielsweise für Abfragen von Wetter-, Börsen- oder Verkehrsnachrichten oder auch für den Kauf neuer Klingeltöne, Handyspiele oder Display-Motive. Solche Unterhaltungsangebote sind besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt.

In einigen Fällen wird die Bezahlmethode per Premium-SMS jedoch dazu missbraucht, arglosen Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Da sich viele der Mehrwertdienste speziell an Jugendliche richten, fallen auch sie immer wieder solchen unseriösen Angeboten zum Opfer. Gerade Minderjährige sind oftmals weniger in der Lage, die Preiswürdigkeit und die finanziellen Folgen von solchen Werbeangeboten abzuschätzen. So können sie schnell durch das Bestellen eines Klingeltons in ein kostenpflichtiges Abo rutschen. Mit seinem jüngsten Urteil zu Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne hat der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings für etwas mehr Schutz der Jugendlichen gesorgt. Demnach darf Werbung nicht die geschäftliche Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen.

Seriöse Anbieter führen alle entstehenden Kosten deutlich sichtbar auf

Foto: Vodafone Die Bewerbung der Klingeltöne und der Display-Logos in TV-Spots, Zeitschriften-Anzeigen und auf Webseiten geben bereits erste Hinweise darauf, ob das Angebot seriös ist oder nicht. Um sich von den schwarzen Schafen der Branche abzugrenzen, hat die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) verbraucherschützende Maßnahmen im Segment Premium-SMS festgelegt, die für die Mitgliedsunternehmen verbindlich sind. Anbieter, die dagegen verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Beispielsweise haben sich die Mitgliedsunternehmen verpflichtet, Preisangaben deutlich und in unmittelbarem Zusammenhang mit der beworbenen Nummer anzuzeigen. Zudem sollen auch Folgekosten für die mobile Datenübertragung sowie etwaige Abo-Bestimmungen ausdrücklich angegeben werden. Im Vorfeld des Vertragsabschlusses von Abonnements sollte der Nutzer mittels so genannter "Hand-Shake-SMS" über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert werden, und die Laufzeitverträge für Premium-SMS-Dienste jederzeit via Kurzmitteilung kündbar sein. Während der Vertragslaufzeit informieren seriöse Unternehmen dagegen per "Warn-SMS" über den aktuellen Kostenstand oder das Überschreiten eines zuvor festgelegten Betrags.

Diese Schutz- und Kostenkontrollstandards werden nach Auskunft der FST aller Voraussicht nach mit Inkrafttreten des TKG-Änderungesetzes (TKGÄndG) auch gesetzlich verankert sein. Bis dahin sollten die Nutzer solcher Dienste selbst darauf achten, dass der Anbieter ihrer Wahl diese Verbraucherschutzfunktionen unterstützt. Der nach eigenen Angaben weltweit führende Anbieter für digitale Unterhaltungsangebote Jamba!, der in der Vergangenheit immer wieder wegen seiner Abonnements in der Kritik von Verbraucherschützern stand, gehört übrigens nicht dieser Branchenvereinigung an.