Zwischenrunde

Musterklage im Schadensersatzprozess gegen die Telekom

Fragen um den dritten Börsengang der Telekom
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der millionenschwere Schadensersatzprozess enttäuschter Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom AG geht in eine Zwischenrunde. Das Landgericht Frankfurt hat eine bereits seit längerem angekündigte Musterklage bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Frankfurt, per Beschluss vorgelegt.

Gerichtssprecher Stefan Möller bestätigte heute weiterhin Informationen des Tübinger Rechtsanwaltbüros Tilp, dass nur Fragen um den dritten Börsengang der Telekom aus dem Jahr 2000 erörtert werden. Mit einer zweiten Vorlage zum zweiten Börsengang der Telekom sei daher zu rechnen.

Die Musterklage ist eine verbindliche Vorklärung rechtlicher Fragen, bevor die erste Instanz überhaupt ihr Urteil gefällt hat. Die übrigen Kläger müssen nach dem erstmals angewendeten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) der Musterklage beitreten oder ihre Ansprüche fallen lassen. Sie tragen das im Telekom-Fall erhebliche Kostenrisiko mit.

Der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff hat in seinem rund 200 Seiten starken Schriftsatz sämtliche rechtlichen Fragen aus zehn eingereichten Musterklagen aufgeführt. Eine Bündelung oder Auswahl stehe dem vorlegenden Gericht nicht zu, erklärte Sprecher Möller.

Vor dem Landgericht verlangen rund 17 000 Telekom-Aktionäre mit 2 500 Klagen Schadensersatz wegen erlittener Kursverluste. Sie werfen dem Unternehmen fehlerhafte Prospektangaben insbesondere zum Immobilienbesitz vor. Die Telekom hat dies stets zurückgewiesen. Der Streitwert des seit Herbst 2004 laufenden Prozesses liegt bei etwa 150 Millionen Euro.