Richterspruch

Streit um zu hohe Telekom-Datenkosten wird neu verhandelt

BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben
Von Björn Brodersen

Der Rückforderungsprozess zwischen dem Telefonauskunftsdienst Telegate und der Deutschen Telekom vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf muss neu verhandelt werden. Wie die Telegate AG heute mitteilte, hat der Bundesgerichtshof das am 22. Juni 2005 gefällte Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das selbe Gericht zurückverwiesen. Dabei geht es um 4,25 Millionen Euro plus Zinsen, die Telegate von der Telekom für den Zeitraum Januar bis September 1999 zurückfordert. Die Entscheidungsgründe gingen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht hervor, so der Auskunftsdienstleister. Somit ist nicht bekannt, ob das Urteil aus inhaltlichen, sachlichen oder verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt wurde. Mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung rechnet das Unternehmen in den nächsten Wochen.

In dem Streit geht es um die Kosten für die Bereitstellung von Telefonteilnehmerdaten durch die Telekom. Bis zum August vergangenen Jahres mussten die Wettbewerber des Bonner Konzerns nicht nur die Bereitstellungskosten tragen, sondern sich auch finanziell am Aufbau und am Unterhalt der Datenbanken beteiligen. Seit der Entscheidung der Bundesnetzagentur, dass für die Wettbewerber nur noch die Datenbereitstellungskosten anfallen dürfen, hat sich der Gesamtbetrag drastisch reduziert: Seitdem darf die Telekom allen Auskunftsanbietern im Markt nur noch 770 000 Euro anstelle von 49 Millionen Euro pro Jahr für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten in Rechnung stellen.

Zurzeit gibt es zwei Klagestränge zwischen der Telegate AG und der Telekom: Neben dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, in dem jetzt ein neues Urteil gesprochen werden muss, läuft ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Köln um erhöhte Datenkosten im Zeitraum 1996 bis August 2005. Hierbei geht es um insgesamt 60,6 Millionen Euro, die Telegate einfordert. Beim zweiten Klagestrang handelt es sich um Schadensersatzforderungen in Höhe von 86 Millionen, die Telegate für wettbewerbsbehinderndes Verhalten der Telekom geltend macht.