Datenschutz

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig?

Bundestag berät über Antrag gegen Umsetzung der Richtlinie
Von Ralf Trautmann

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK VDS [Link entfernt] ) erhebt anlässlich einer Abstimmung des Deutschen Bundestages über einen Antrag gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung am kommenden Donnerstag erneut Kritik an der geplanten Umsetzung. Ziel der insgesamt 118 Abgeordneten von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei sei eine Nichtigkeitsklage gegen die von der EU verabschiedeten Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof. Bis zur Entscheidung des Gerichtes dürfe diese nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Verbraucher- und Datenschützer hatten bereits mehrfach Bedenken geäußert.

Zur besseren Strafverfolgung sollen nach der Richtlinie zukünftig Verbindungsdaten aller EU-Bürger verdachtsunabhängig aufgezeichnet und ein halbes Jahr gespeichert werden. Dies bezieht sich nicht nur auf Festnetz-Verbindungen, sondern auch auf die Nutzung von Internet-Diensten sowie Handys, bei denen auch der jeweilige Standort erfasst werden soll. Bisher dürfen die Daten lediglich zur Abrechnung durch die Provider gespeichert werden, bei Flatrates kann die Archivierung somit komplett umgangen werden.

AK VDS verweist auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Formal dürften Maßnahmen zur Strafverfolgung nur einstimmig von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen werden, betonte der AK VDS. Da hier jedoch kein Kompromiss zu erwarten gewesen sei, habe die EU die Maßnahmen einfach als Richtlinie verabschiedet, die dieser umfassenden Zustimmung nicht bedarf. Als Vorwand sei diese als Instrument zur Angleichung von Speicherfristen und der Kostenerstattung für die Provider zur Verhinderung von Marktverzerrung initiiert worden.

Der AK VDS weist darauf hin, dass lediglich sechs der 25 EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in ihrer jetzigen Form befürwortet hätten. Zwei Länder hätten diese gänzlich abgelehnt, sechszehn Statten, darunter auch die Bundesrepublik, hätten die Speicherung von Internet-Daten für drei Jahre verschieben wollen. Ein weiteres Land hätte bedeutend längere Speicherfristen geplant.

Zudem sei die geplante Umsetzung in nationales Recht verfassungswidrig. Der AK VDS verweist auf dabei auf die Entscheidung zur Rasterfahndung des Bundesverfassungsgerichtes vergangene Woche: Dieses habe "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" betont.

Kritik an der Verabschiedung als Richtlinie habe es in der Vergangenheit auch aus den Reihen der CDU und der SPD gegeben. Auch zukünftig müsse die Gestaltungsbefugnis des Bundestags bei der Strafverfolgung gewahrt bleiben. Für den Fall der Ablehnung des Antrags hätten bereits mehrere Bürgerrechtler Verfassungsbeschwerde angekündigt.