Datenspeicherung

EU-Ministerrat beschließt endgültig TK-Datenspeicherung (aktualisiert)

Branche fordert gemäßigte Umsetzung / Kritik von Datenschützern
Von Ralf Trautmann mit Material von dpa

Die Justizminister der 25 EU-Staaten haben heute endgültig die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten, die so genannte Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Trotz Bedenken von Datenschützern werden damit künftig EU-weit Angaben zu allen Verbindungen zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert. Die Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Verbrechern helfen. Nur Irland und die Slowakei stimmten im Brüsseler Ministerrat gegen die Richtlinie, weil sie deren Rechtsgrundlage für falsch halten. Sie waren gegen eine Beteiligung des Europa-Parlaments an der Entscheidung. EU-Justizkommissar Franco Frattini sprach von einem Riesenfortschritt für Sicherheit und Freiheit in der EU, der in nur vier Monaten erzielt worden sei. Zum ersten Mal seien auch die Datenschützer in eine derartige Regelung einbezogen worden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte allerdings kurz vor dem Beschluss nochmals grundsätzliche Bedenken gegen die Speicherung der Verbindungsdaten erhoben. Der Staat dränge die Wirtschaft in die Rolle eines Hilfssheriffs, wenn er die Unternehmen verpflichte, nicht oder nicht mehr benötigte Daten zu speichern. Das Gesetz sei zudem ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger, kritisierte Schaar am vergangenen Freitag.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte in Brüssel, sie sei über die Kritik des Datenschutzbeauftragten verwundert. Im direkten Gespräch habe Schaar diese Bedenken zuletzt nicht mehr geäußert. In der Brüsseler Ministerrunde kündigte Zypries an, Deutschland werde von der Möglichkeit längerer Übergangsfristen für die Speicherung von Internetdaten Gebrauch machen. Die Bundesrepublik muss die EU-Regeln zur Datenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das EU-Parlament hat der Richtlinie bereits zugestimmt.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) ermahnte derweil die Bundesregierung, sich bei der Umsetzung an die minimal von der EU vorgegebenen Grenzen zu halten Dies gelte insbesondere in Bezug auf die Dauer der Speicherung sowie auf die Art der zu sichernden Daten. Ziel müsse sein, die Grundrechte nicht übermäßig zu strapazieren sowie die Kosten für die Anbieter gering zu halten. Hierzu sei auch die Abfrage der Daten durch Sicherheitsbehörden auf den Schutz vor "erheblichen" Straftaten zu beschränken, zudem bedürfe es einer angemessenen Entschädigung für die Unternehmen.

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