Urteil

Bundespatentgericht erklärt Teles-Patent für nichtig

Berliner Unternehmen will in Berufung gehen
Von Thorsten Neuhetzki

In den Patent-Nichtigkeitsverfahren der Firmen CISCO und QUINTUM gegen das deutsche Patent und den deutschen Teil des Europäischen VoIP-Patents der Teles hob der 4. Senat des Bundespatentgerichts in München gestern dieses Patent auf. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Als Grund für diese Entscheidungen nannte die Vorsitzende Richterin in ihrer kurzen mündlichen Begründung die mangelnde Erfindungshöhe beider Patente. Teles will gegen diese Urteile beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Berufung einlegen, da "jedenfalls dieser Entscheidungsgrund bei der dortigen richterlichen Überprüfung keinen Bestand haben dürfte", wie es in einer Mitteilung des Unternehmens hieß.

Schließlich sei die Erfindungshöhe der beiden Teles-Patente schon allein dadurch zweifelsfrei nachgewiesen, dass wegen der gleichen Erfindung noch Jahre nach deren Patentierung im Jahr 1996 eine Serie von weiteren Patenten erteilt worden sei. Die Aktien des Unternehmens aus Berlin-Charlottenburg wurden zeitweise vom Handel an der Börse ausgesetzt und verloren zwischenzeitlich neun Prozent und erreichten ein Jahrestief.