vor Gericht

Patentrechtsklage: Teles verzeichnet ersten Erfolg

Dem Unternehmen sind auch AVM-Produkte ein Dorn im Auge
Von Björn Brodersen

Die Teles AG hat das erste Urteil im Streit um eventuelle VoIP-Patentverletzungs-Klagen erwirken können. Wie das Unternehmen heute mitteilt, hat das Landgericht Mannheim der Patentverletzungs-Klage gegen die Quintum Technologies Inc. stattgegeben und die Verletzung des europäischen Teles-VoIP-Patents EP 0 929 884 durch den Tenor-Switch der Quintum festgestellt. In dem Rechtsstreit ging es um die so genannte "IntraStar-Technik" von Teles: Diese wird für das Nebeneinander von leitungsvermittelten (herkömmlicher Telefonie) und paketvermittelten Telekommunikationsdiensten eingesetzt. Das Grundprinzip: Kann eine Telefonverbindung nicht über das Internet aufgebaut werden, wird das herkömmliche Festnetz genutzt.

Damit beide Dienste von allen Netz-Benutzern jederzeit und möglichst einfach genutzt werden können, sind gewisse Telekommunikations-Techniken unerlässlich, die in dem Teles-Patent beschrieben werden. Aufgrund des Urteils will Teles nun gegen weitere VoIP-Produkte mit PSTN/ISDN-Fallback-Funktionalität zu Felde ziehen, unter anderem auch gegen VoIP-Hardware des Berliner Herstellers AVM. Inzwischen sei nämlich die VoIP-fähige FRITZ!Box mit einer automatisierten ISDN-Fallback-Funktionalität ausgestattet. Eine erste Patentrechtsklage war zuvor vom Mannheimer Landgericht abgewiesen worden, weil die AVM-Produkte zu dem Zeitpunkt während einer Verbindung keinen Wechsel zwischen Paketvermittlung und Leitungsvermittlung ermöglichten.