T-Online-Vertrag

Einseitige Vertragsänderungen von T-Online rechtswidrig

Unternehmen hatte eigenmächtig Vertragslaufzeiten verlängert
Von Ralf Trautmann mit Material von dpa

Das Frankfurter Landgericht hat einseitige Vertragsänderungen des Internet-Providers T-Online für rechtswidrig erklärt. Das Unternehmen hatte wie berichtet zum 1. Juli vergangenen Jahres die Konditionen für DSL-Bestandskunden geändert und sie per E-Mail darüber informiert. Am Ende des Schreiben war auch auf die längeren Vertragslaufzeiten hingewiesen worden.

Das Unternehmen hatte seinen Kunden eine sechswöchige Widerspruchsfrist gesetzt, nach der die ungünstigeren Kündigungskonditionen in Kraft treten sollten. Für eine wirksame Änderung reiche es jedoch nicht aus, dass der Kunde auf diese E-Mail nicht geantwortet habe, erklärte das Gericht jetzt in einem heute veröffentlichten Urteil.

"Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots. Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall des Angebots einer Vertragsänderung", erklärten die Frankfurter Richter. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (WBZ). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. T-Online hat gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.