Themenspecial VoIP Standpunkt

sipgate: VoIP-Regeln behindern den Wettbewerb

Noch immer fehlt die Entkopplung von Telefon- und DSL-Anschluss
Von Björn Brodersen

Als einen Schritt in die richtige Richtung bewertet der Internet-Telefonie-Anbieter sipgate die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgelegten Regel-Eckpunkte. Allerdings sieht das Düsseldorfer Unternehmen auch noch Hürden, die eine dynamische Entwicklung von VoIP in Deutschland noch stärker als bisher bremsen könnten. Hauptkritikpunkt ist die fehlende Entkopplung des Internetzugangs vom Telefonanschluss, die schon seit langem von VoIP- und Internetprovidern gefordert wird. Zwar vertrete der Regulierer mit der Anerkennung von VoIP-Diensten als Telekommunikationsdienste im Sinne des §3 Nr. 24 TKG unter der Voraussetzung des Zugangs ins PSTN (Eckpunkt 2) nun öffentlich den Standpunkt, dass VoIP eine alltagstaugliche Alternative zur herkömmlichen Festnetz-Telefonie ist. Doch im wichtigsten Eckpunkt (Eckpunkt 3) bleibe die Bundesnetzagentur unkonkret.

Hier heißt es: "Mittelfristig wird die Möglichkeit für Endkunden, DSL-Anschlüsse losgelöst von einem Analog- oder ISDN-Anschluss zu beziehen, wesentlichen Einfluss auf die Erfolgsmöglichkeiten von VoIP haben." Inwieweit die Bundesnetzagentur eventuell im Rahmen der Entgeltregulierung aufgrund der Maßstäbe des § 28 TKG gegen die Anschlussbündelung vorgehen könnte, hänge ihrer Ansicht nach zunächst davon ab, ob auf den relevanten Märkten Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt werden. "Damit fehlen der zentrale regulatorische Impuls und Wille zur Förderung von VoIP, obwohl die Bundesnetzagentur die Entkopplung als wesentlichen Erfolgsgaranten für VoIP und als vom Endkunden gewollt in ihrem Regelwerk identifiziert", begründet Thilo Salmon, Geschäftsführer des sipgate-Betreibers indigo networks GmbH, seine Kritik.

Regulierer ignoriert Trennung zwischen Netz- und Diensteanbietern

Weiterhin ignoriere die Bundesnetzagentur mit der Projektausrichtung zum Thema "Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze" (Eckpunkt 7) die grundsätzliche Trennung zwischen Netz- und Diensteanbietern. "Die Marktentwicklung von VoIP belegt eindeutig und nachhaltig, dass Zwangsbindungen zwischen Netz- und Diensteanbietern nicht bestehen", sagt Salmon. Internet-Telefonie könne vom Kunden völlig unabhängig vom Internetzugangsanbieter genutzt werden. Die Denkhaltung des Regulierers zeige sich bereits an der Zusammenstellung der Projektgruppe, der nur Vertreter der Netzbetreiber angehörten. Die Interessen der VoIP-Provider wie etwa sipgate würden nicht vertreten.

In den kritisierten Punkten muss nach Meinung von sipgate erheblich nachgebessert werden, damit alle Marktteilnehmer gleiche Marktchancen erlangen. Profitieren könne man dabei von den gemachten Erfahrungen in den USA. Andererseits würden hierzulande die Chance vergeben, den VoIP-Markt von Anfang an transparent, nachvollziehbar und attraktiv für den Kunden zu gestalten. Dazu sei es auch nötig, die Behandlung von Anbietern mit internationalen Standorten wie beispielsweise Skype und Google - auch in der Frage der Notrufbereitstellung und Überwachungsregeln - zu definieren.

Breko bemängelt unscharfe Abgrenzungen

Der Verband der Regio-Carrier Breko [Link entfernt] begrüßt vor allem die Einordnung von VoIP als Telekommunikationsdienst im Sinne des Telekommunikationsgesetztes. "Damit hat der Regulierer klargestellt, dass alle Anbieter, die Sprache übermitteln auch die gleichen Rechte und Pflichten haben", erklärt der Präsident Peer Knauer. Kritisch sieht er jedoch die "unscharfen Abgrenzungen und wenig praktikablen Unterscheidungskriterien". Mit dem Merkmal "vollständiger Ersatz für Telefondienst" sei beispielsweise keine sinnvolle Abgrenzung bei der Notrufverpflichtung möglich. Diese Pflicht müsse aus Gründen der Technologieneutralität für alle Sprachdienste gelten. Die Bundesnetzagentur sehe nur in dem Fall, wenn ein Nutzer vollständig auf den traditionellen Telefondienst verzichtet, eine Versorgungslücke beim Notruf.

Die Bundesnetzagentur hatte bei der Veröffentlichung der Eckpunkte für die Regulierung des VoIP-Markts betont, dass es sich dabei um kein abschließendes und umfassendes Regelwerk handle. Noch sei es nicht absehbar, inwieweit sich bestehende und absehbare Geschäftsmodelle als existenzfähig erweisen werden.