Themenspecial VoIP geregelt

Bundesnetzagentur veröffentlicht Eckpunkte zu VoIP

Anhörungsergebnisse, Projektgruppe, Aktionsplan
Von Marie-Anne Winter

Angesichts der zunehmenden Beliebtheit der Sprachtelefonie über Internet und Datenleitungen (VoIP), war die Bundesnetzagentur gefordert, Regeln für diesen Bereich zu schaffen.

"Es zeigt sich, dass ein erhebliches innovatives Potential vorhanden ist, das den Kunden nicht nur Kosteneinsparungen, sondern vor allem auch neue Dienste und die Kombination von Anwendungen eröffnet. Wir wollen die schon vorhandenen Entwicklungen fördern, indem wir allen Marktteilnehmern klare Rahmenbedingungen bei Zweifelsfragen geben", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, heute in Bonn.

Daher hat die Bundesnetzagentur jetzt auf ihrer Homepage Eckpunkte der regulatorischen Behandlung von Voice over IP sowie weitere Dokumente zu diesem Thema veröffentlicht.

Die Veröffentlichungen gehen zurück auf die in 2004 durchgeführte Anhörung der Bundesnetzagentur zu VoIP. Mit dieser umfangreichen Anhörung hatte die Bundesnetzagentur die regulatorische Diskussion über eines der derzeit bedeutendsten Themen in der Telekommunikationsbranche aufgegriffen. Mit weiteren Aktivitäten und Veranstaltungen auch auf europäischer Ebene hat die Bundesnetzagentur ihre Analyse der Rolle von VoIP in technischer, ökonomischer und rechtlicher Hinsicht vertieft. Ziel ist es, der Entwicklung von VoIP einen transparent entwickelten und verlässlichen regulatorischen Rahmen zu geben, damit letztlich der Verbraucher über Vor- und Nachteile der Innovation für sich entscheiden kann.

VoIP-Dienste für den Massenmarkt

Während zum Zeitpunkt der Anhörung Mitte 2004 nur einige wenige Anbieter von VoIP-Diensten am Markt waren, sind es ein Jahr später bereits knapp 40 Unternehmen, die VoIP-Dienste für den Massenmarkt bereitstellen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche an Großkunden gerichtete Angebote. Dies bestätigt die stark wachsende Bedeutung von VoIP. Die Bundesnetzagentur begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und sieht darin eine Chance für positive wettbewerbliche Impulse.

Mit den heute veröffentlichten Eckpunkten sollen erste Rahmenbedingungen der regulatorischen Behandlung von VoIP bekannt gegeben werden. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich VoIP-Dienste derzeit weiter im Markt entwickeln und noch nicht absehbar ist, inwieweit sich bestehende und heute absehbare Geschäftsmodelle als nachhaltig existenzfähig erweisen werden. Es ist daher aus Sicht der Bundesnetzagentur weder zielführend noch möglich, bereits heute ein abschließendes und umfassendes Regelwerk für VoIP zu erstellen.

In ihren Eckpunkten behandelt die Bundesnetzagentur die zentralen Themen rund um VoIP. Sie verdeutlichen die Intention der Bundesnetzagentur, auf die sich jeweils konkret stellenden Fragen mit praktikablen Lösungen zu reagieren. So wird z. B. im Bereich der Nummerierung nach der Freigabe der (0)32er- Rufnummern jetzt auch endgültig klargestellt, dass Ortsnetzrufnummern technologieneutral für VoIP-Dienste genutzt werden können. Die im November 2004 veröffentlichten Eckpunkte für Ortsnetzrufnummern werden vollständig umgesetzt. VoIP-Diensteanbieter können zukünftig eigene Rufnummern beantragen, auch wenn sie nicht selbst Anschlussanbieter sind. Einschränkungen im Hinblick auf die nomadische Nutzung wird es im Bereich der Nummerierung nicht geben.

Transparenz und Klarheit

Das wichtige Thema Notruf wird ebenfalls behandelt. Hier fehlen jedoch noch konkrete gesetzliche Vorgaben, so dass die Eckpunkte nur den aktuellen Diskussionsstand repräsentieren können. Aus Sicht der Bundesnetzagentur liegt es im Eigeninteresse der VoIP-Anbieter, möglichst rasch umfassende Notrufmöglichkeiten zu entwickeln und anzubieten.

Zum Thema IP-Zusammenschaltung hat die Bundesnetzagentur im August 2005 eine beratende Projektgruppe eingerichtet, die sich aus hochrangigen Telekommunikations-Experten zusammensetzt und bis Mitte 2006 die Grundlagen eines neuen Zusammenschaltungsregimes vorschlagen soll. Der Auftrag dieser Gruppe wurde heute ebenfalls auf der Homepage der Bundesnetzagentur veröffentlicht, um Transparenz und Klarheit bei allen interessierten Unternehmen über das Ziel der Arbeit herzustellen. Des Weiteren hat die Bundesnetzagentur einen Aktionsplan [Link entfernt] erstellt, aus dem alle Aktivitäten rund um das Thema VoIP ersichtlich werden. Die Veröffentlichung wird abgerundet durch zwei umfangreiche Auswertungen der zu VoIP durchgeführten Anhörung.

Alle veröffentlichten Dokumente werden auch im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur erscheinen.