Klage

Telekom bestätigt Klageverzicht von Grand Waters (aktualisiert)

Rückzug von institutionellem Anleger
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Die Deutsche Telekom hat im laufenden Schadensersatzprozess gegen das Unternehmen den Rückzug der Klage eines institutionellen Anlegers bestätigt. Die Gesellschaft Grand Waters Participation hätte sich zu diesem Schritt entschlossen und die Telekom im Gegenzug auf ihr Recht der Kostenerstattung verzichtet, sagte ein Konzernsprecher am Montag auf Anfrage. Zu den Gründen für den Klageverzicht machte er keine Angaben. Das Landgericht Frankfurt hatte dagegen heute noch keine Kenntnis von einem Klageverzicht des Investors.

Grand Waters Participation soll 100 000 Aktien an der Telekom halten und damit der größte institutionelle Anleger unter den klagenden T-Aktionären sein. Insgesamt wollen rund 14 000 Aktionäre in einem Zivilprozess vor dem Frankfurter Landgericht Schadensersatz für die erlittenen Kursverluste beim so genannten dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 erstreiten.

Höhere Prozesskosten könnten auf Kleinanleger zukommmen

Die Kläger werfen dem Bonner Unternehmen vor, den Anlegern Informationen unter anderem aus der Immobilienbewertung vorenthalten zu haben. Vor wenigen Wochen waren die Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft gegen verschiedene Telekom-Manager wegen einer angeblichen Falschbewertung eingestellt worden. Beobachter halten inzwischen die Chancen für die klagenden Aktionäre für gering.

Am Wochenende hatte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, dass mit Grand Waters der größte institutionelle Anleger unter den Frankfurter Klägern seine Klage zurückgezogen habe. Anlass für die Entscheidung sei die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Telekommunikations-Konzern gewesen. Die Telekom werde in der Sache zwar hart bleiben, aber auch anderen Aktionären, die auf eine Klage verzichten, entgegen kommen, sagte der Sprecher. Das Frankfurter Landgericht hat bislang einmal über zehn ausgewählte Musterklagen verhandelt. Der nächste Termin ist für den 25. Oktober angesetzt. Einzelne Klägeranwälte hatten bereits eine Verschiebung verlangt.

Mit dem Ausscheiden von Grand Waters könnten nun höhere Prozesskosten auf die verbliebenen T-Aktionäre zukommen, schrieb "Der Spiegel". Zum Beweis der vermeintlichen Immobilienfehlbewertung muss möglicherweise ein millionenschweres Gutachten angefertigt werden. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hatte den Klägern empfohlen, wegen der hohen Risiken und Kosten gegebenenfalls auf eine Weiterverfolgung ihrer Klage zu verzichten.