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9,99 Euro-Tarif mit fester IP-Adresse (aktualisiert)

Nichts für Poweruser: Vertrag kann gekündigt werden
Von Thorsten Neuhetzki

Nachdem mittlerweile nahezu alle großen DSL-Provider ihre Tarife auf das Discount-Niveau von unter zehn Euro pro Monat gesenkt haben, kommen nun auch die ersten bislang unbekannten Provider mit Billig-Flatrates auf den Markt. Das Besondere an dieser Flatrate: Sie ist täglich kündbar und beinhaltet eine feste IP-Adresse - und eigentlich ist sie laut AGB gar keine Flatrate.

Der Anbieter, der diese beiden Leistungsmerkmale zusammen mit einer Discount-Flatrate für 9,99 Euro anbietet, heißt manitu. Aber kein gutes Angebot ohne dazugehörige, ausgefallene AGB. So heißt es im Punkt 22.5 "Ist der gebuchte DSL-Tarif eine Zeit- oder Zeit- und Volumenflatrate, so ist der Kunde angehalten, seine Nutzung gleichmäßig zu verteilen und auch bei Nichtbenutzung eingewählt zu bleiben (z.B. durch einen Soft- oder Hardwarerouter), um eine Onlinezeit von möglichst 24 Stunden pro Tag zu erreichen. Dem Kunden ist bewusst, dass kürzere mittlere Onlinezeiten zu erheblichen (Preis-)Nachteilen für die manitu durch die Deutsche Telekom AG führen." Außer einer möglichen Preiserhöhung hat ein Nichtbefolgen dieser Dauereinwahlpflicht jedoch offenbar keine Konsequenzen.

Flatrate ist nur ein Volumentarif

Anders sieht es da beim Poweruser-Thema aus: " Ist der gebuchte DSL-Tarif eine Volumen- oder Zeit- und Volumenflatrate, so ist der Kunde verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Netzes vermieden wird. Als übermäßige Beanspruchung wird in jedem Falle ein mittlerer Verbrauch von deutlich, in der Regel 10%, mehr als zehn Gigabyte pro Monat, gesehen. Ein Verstoß gegen vorstehende Bedingung bewirkt ein Sonderkündigungsrecht für beide Parteien, das die manitu jedoch nur in Ausnahmefällen wahrnimmt." Dieser Passus ist neu. Zuvor hieß es in den AGB, man kündige dem Kunden in jedem Fall. Klar wird durch die AGB jedoch: Die Flatrate ist in Wirklichkeit ein Volumentarif mit bis zu 11 Gigabyte. Weiter heißt es in den Geschäftsbedingungen: "Die Nutzung einer Volumen- oder Zeit- und Volumenflatrate für Down- und Uploads illegaler Inhalte ist nicht gestattet. Der Kunde hat auf Verlangen der manitu glaubhaft zu versichern, dass es sich um legale Inhalte gehandelt hat. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung wird die Flatrate rückwirkend zu deren Vertragsbeginn, maximal jedoch 30 Tage, in einen Volumentarif mit 1 Cent pro verbrauchtem Megabyte umgewandelt, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 100 (i.W. einhundert) Euro." So dürfte nahezu jede Tauschbörsennutzung teuer werden. Doch auch dieser Passus wurde erst nach dem Marktsstart geändert. Zuvor gab es nach oben hin keine Limitierung. Das heißt, wer viele illegale Dateien gedownloaded hat, konnte schnell in den Bereich der vierstelligen Rechnung kommen.

Inzwischen hat der Anbieter seine AGB erneut überarbeitet. Mehr zu diesen neuen Bedingungen lesen Sie in einer weiteren Meldung.