Vertragslaufzeit

Wettbewerbszentrale: Abmahnung gegen T-Online

Schweigen sei keine Vertragsannahme
Von Thorsten Neuhetzki

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs den Provider T-Online wegen Vertragsänderungen bei seinen Bestandskunden abgemahnt. Wie wir bereits berichteten, hatte T-Online seinen DSL-Bestandskunden mit Zeit- und Volumentarifen per E-Mail mitgeteilt, dass sich deren Vertragslaufzeit zum Juli ändert. Während die Kunden bislang jederzeit kündigen konnten, verlängert sich die Laufzeit nun auf ein Jahr.

Die Abmahnung richte sich vor allem "gegen die Fiktion der schweigenden Zustimmung", heißt es in dem Zeitungsbericht. Eine Klausel, die Schweigen auf ein Vertragsangebot als Annahme fingiere, sei unwirksam, heiße es in dem Schreiben der Wettbewerbszentrale an T-Online. Der Kunde werde nur beiläufig über die Laufzeitverlängerung informiert, da in der E-Mail zunächst Werbung für neue T-Online-Produkte gemacht werde. Sollte T-Online die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, so werde die Wettbewerbszentrale vor Gericht ihren Unterlassungsanspruch geltend machen.