Missbrauch

RegTP geht Telefon-Spammern an den Kragen

247 Rufnummern wurden inzwischen abgeschaltet
Von Björn Brodersen

Wie angekündigt will die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verstärkt gegen Spamming in Verbindung mit Rufnummernmissbrauch vorgehen. Dabei hat die Behörde die unaufgeforderte Versendung von Werbung per Telefax-Übermittlungen, Telefon-Anrufen, E-Mails oder SMS im Visier. Besteht zwischen dem Versender der Werbebotschaft und den Verbrauchern kein dauerhaftes Geschäftsverhältnis und haben die Empfänger dem Erhalt der Werbenachricht nicht zugestimmt, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die RegTP kann seit Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingreifen und Maßnahmen anordnen, wenn eine rechtswidrige Nutzung von Rufnummern vorliegt. Erst am vergangenen Wochenende hatten wir über einen aktuellen Fall von Telefon-Spamming berichtet.

Kurth: "Spamming ist kein Kavaliersdelikt"

In einem eklatanten Fall hat die RegTP einem Unternehmen, dass in den vergangenen Monaten in gravierendem Ausmaß unverlangte Werbefaxe versendet hat, das Geschäftsmodell untersagt. Dabei wurde ein Telefax eines angeblichen Dr. Guido Homburg weitflächig versandt, in dem ein kostenloser Faxabruf beworben wurde, mittels dessen man angeblich Adressen von Outletcentern abfragen konnte. Wurden allerdings diese Informationen per Faxabruf abgefragt, erhielt man keine konkreten Adressen, sondern einen Werbetext, der auf einen weiteren Faxabruf über eine teure 0190er-Mehrwertdiensterufnummer verwies. Dem Empfänger der Werbung stehen dann nach dem UWG bzw. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu, die zivilrechtlich einzuklagen wären.

"Wir wollen gegen das Unwesen des Spamming mit den Mitteln des TKG weiterhin konsequent vorgehen. Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung von uns allen, die große ökonomische Schäden verursacht", sagt RegTP-Präsident Matthias Kurth. Die Spammer vertrauten darauf, dass das einzelne Opfer von den Möglichkeiten der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche keinen Gebrauch macht, weil ihm dies zu komplex erscheint und zeitaufwendig ist. Daher setze der Regulierer seine juristische Linie fort, ein derartiges Geschäftsmodell durch präventives Handeln zu untersagen. "Die Regulierungsbehörde will bewusst alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um mit öffentlich rechtlichen Untersagungen dem Bürger beim Kampf gegen Spam zu helfen", so Kurth weiter. Außerdem betont er, dass sich die vorgenommene Untersagungsverfügung in eine Reihe anderer Missbrauchsfälle einfüge, bei denen die Behörde auch Unterstützung durch die zuständigen Verwaltungsgerichte erfahren habe. Das Verwaltungsgericht Köln hat schon im vergangenen Jahr Klagen gegen entsprechende Untersagungsverfügungen zurückgewiesen.

RegTP veröffentlicht Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch

Das Telefon-Spamming kommt nach Angaben der RegTP im Wesentlichen in zwei Erscheinungsformen vor. Zum einen gibt es sogenannte Ping- oder auch Lockanrufe. Dabei werden Anrufe zu Telefonanschlüssen generiert und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibe im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit" und die Anzeige einer hochpreisigen Mehrwertdiensterufnummer oder einer 0137er-Rufnummer. Zum anderen komme Telefon-Spamming auch in der Art von Gewinnspielen vor, bei denen in einer Bandansage zu hören sei, dass man einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen hätte.

Die RegTP hat seit August 2003 zahlreiche Maßnahmen im Bereich Spam erlassen. Neben mehreren Geschäftsmodelluntersagungen hat die RegTP die Abschaltung von 247 Rufnummern angeordnet. Die Behörde veröffentlicht auf ihrer [Link auf http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/30/index.html entfernt, da nicht mehr erreichbar] Internetseite eine Liste der von ihr ergriffenen Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch.