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alles blödsinn, solange die Rückbelastung verwehrt bleibt


04.07.2005 16:50 - Gestartet von fernweh
oder darf bald der Bankkunde unbeauftragte Lastschriften auch nicht mehr zurückgeben?
Doch, bei der Bank kann er es und der Lastschrifteinreicher erhält die Rücklastschrift mit der Angabe über den Kunden, die Adresse, den Grund der Rückgabe (verweigert) und kann dan zivilrechtlich bei berechtigter Forderung die Forderung durchsetzen!
Das soll bei der Telefonrechnung mit Abrechnung anderer Anbieter durch dem carrier (meist T-COm) nicht gehen. DOCH! Es geht.
Nur es ist auch von der sog. Regulierung nicht gewollt!
(DAmit der Kunde sich nicht wehren kann und Gewinne - insbespondere unseriöser Unternehmen - gesteigert werden können!
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[1] GKr antwortet auf fernweh
04.07.2005 17:27
Benutzer fernweh schrieb:
oder darf bald der Bankkunde unbeauftragte Lastschriften auch nicht mehr zurückgeben?
Doch, bei der Bank kann er es und der Lastschrifteinreicher erhält die Rücklastschrift mit der Angabe über den Kunden, die Adresse, den Grund der Rückgabe (verweigert) und kann dan zivilrechtlich bei berechtigter Forderung die Forderung durchsetzen!
Das soll bei der Telefonrechnung mit Abrechnung anderer Anbieter durch dem carrier (meist T-COm) nicht gehen. DOCH! Es geht.
Nur es ist auch von der sog. Regulierung nicht gewollt! (DAmit der Kunde sich nicht wehren kann und Gewinne - insbespondere unseriöser Unternehmen - gesteigert werden können!


Vielleicht könnte es auch daran liegen, daß es bei einer immer leichter werdenden anonymen Nutzung einer solchen 0900-Nummer gar nicht möglich wäre, seine Anbieter-Forderungen zivilrechtlich geltend zu machen? Und deshalb dann kein Anbieter mehr solch einen Service anbieten würde?

GKr
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[1.1] wama antwortet auf GKr
03.08.2005 03:24
warum wäre das schlecht? sollen die sich halt ein Prepaidmodell einfallen lassen! Wäre doch ein schönes Geschäftsmodell für euch (natürlich nur als Infrastrukturprovider;))
Da gäbe es dann die Hausaufgaben- und Kochrezeptecard, der Ethnomarkt beköme eine völlig neue Bedeutung (Frauen aus...)
Oder halt ein Mehrwertdienstesc­hattenprepaidkonto bei der DTAG
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[1.2] spl antwortet auf GKr
03.08.2005 03:50
Benutzer GKr schrieb:
Vielleicht könnte es auch daran liegen, daß es bei einer immer leichter werdenden anonymen Nutzung einer solchen 0900-Nummer gar nicht möglich wäre, seine Anbieter-Forderungen zivilrechtlich geltend zu machen?

Wer serioes postpaid abrechnet, auch wenn er dann das Kundenguthaben nicht mehr in Form eines ersatzlosen Guthabenverfalls veruntreuen kann, darf auch die Adresse des Kunden erheben.

Uebrigens habe ich mich gerade gefragt: Wenn Sie eine Forderung 3 Monate nicht anmahnen, verfaellt die dann auch?

spl