Benutzer fernweh schrieb:
oder darf bald der Bankkunde unbeauftragte Lastschriften auch nicht mehr zurückgeben?
Doch, bei der Bank kann er es und der Lastschrifteinreicher erhält die Rücklastschrift mit der Angabe über den Kunden, die Adresse, den Grund der Rückgabe (verweigert) und kann dan zivilrechtlich bei berechtigter Forderung die Forderung durchsetzen!
Das soll bei der Telefonrechnung mit Abrechnung anderer Anbieter durch dem carrier (meist T-COm) nicht gehen. DOCH! Es geht.
Nur es ist auch von der sog. Regulierung nicht gewollt! (DAmit der Kunde sich nicht wehren kann und Gewinne - insbespondere unseriöser Unternehmen - gesteigert werden können!
Vielleicht könnte es auch daran liegen, daß es bei einer immer leichter werdenden anonymen Nutzung einer solchen 0900-Nummer gar nicht möglich wäre, seine Anbieter-Forderungen zivilrechtlich geltend zu machen? Und deshalb dann kein Anbieter mehr solch einen Service anbieten würde?
GKr