Auslegungsschwierigkeiten

Dialer: Regulierungbehörde plant neue Regeln

Ergänzende Verfügung für die optische Gestaltung der Zustimmungsfenster
Von Marie-Anne Winter

Zwar wurden die rechtlichen Bestimmungen für Dialer mit dem Inkrafttreten des Mehrwertdienste-Gesetzes verschärft, aber auch ein knappes Jahr danach zeigt sich, dass es noch viele Ungenauigkeiten gibt, die Schlupflöcher für unseriöse Anbieter bieten. Deshalb plant Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) jetzt neue Regeln. Anbieter sollen durch eine „ergänzende Verfügung“ dazu gebracht werden, künftig deutlicher darauf hinzuweisen dass ihre Dienstleistungen kostenpflichtig sind.

Wie die Behörde mitteilt, hat die Auswertung von Verbraucherbeschwerden zu Dialern ergeben, dass ungefähr ein Drittel der Beschwerden darauf zurückzuführen sind, dass dem Nutzer des jeweiligen Dialer die auf ihn zukommenden Kosten nicht bewusst waren, weil der Preis pro Minute bzw. pro Inanspruchnahme nicht deutlich genug dargestellt wurde. Die bisherigen Vorgaben hätten sich als unzureichend erwiesen, weil sie den Anbietern Spielraum gegeben hätten, die Preise schlecht erkennbar darzustellen.

Die Behörde reagiert damit auf ein Problem, auf das Verbraucherschützer schon länger hingewiesen haben. Auch die Freiwillige Selbstkontrolle Telefondienste (FST), Staatsanwaltschaften und die Polizei hätten Forderungen nach klaren Vorgaben für die optische Gestaltung von Dialern an die RegTP herangetragen. Immer wieder haben diese Institutionen Schwierigkeiten bei der Auslegung der geltenden Verfügung. Denn nach wie vor passiert es, dass Verbraucher bei der Dialer-Einwahl nicht erkannt haben, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Aktuelle Verfügung bietet zu viel Gestaltungsspielraum

Das ist auch kein Wunder, weil sich die Anbieter allerhand einfallen lassen, die vorgeschriebene Preisauskunft so zu gestalten, dass sie beim flüchtigen Draufschauen nicht zu erkennen sind. Die Tricks reichen von einer Schriftfarbe, die sich von der des Hintergrundes kaum abhebt, über verlockende Sprüche in schrillen, großen Buchstaben und bunten Bildern, die die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, bis hin zur Verteilung des OK-Felds und des Preises in zwei unterschiedlichen Ecken des Dialer-Zustimmungsfensters.

Diese "künstlerische Freiheit" bei der Gestaltung der Preisauskunft wollen die Regulierer jetzt beschneiden. Künftig soll vor Beginn der kostenpflichtigen Dialer-Einwahl ein großes Dialogfenster zu sehen sein, in dem deutlich zu lesen sein muss, dass das Angebot nicht kostenfrei ist. Dieser Text und die Tarifangabe sollen in der Größe 16 Punkt und in Fettschrift geschrieben sein. Die Verbraucher müssen dann durch Eingabe der Buchstaben "JA" ihr Einverständnis erklären. Andere Darstellungselemente, Bilder oder Schrift, sollen in diesem Fenster verboten sein.

Ob diese ergänzende Verfügung so wie von der RegTP vorgeschlagen umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Zunächst einmal wollen die Regulierer ihren Vorschlag im Rahmen einer Anhörung diskutieren lassen. Schriftliche Kommentierungen ihres Entwurfs können unter dem Stichwort "Anhörung Zustimmungsfenster" bis zum 1. September 2004 bei der RegTP eingereicht werden.