abgehört

Telekomanbietern drohen hohe Kosten wegen Lauschangriffs

Neue Überwachungsverordnung soll mehr Abhörkapazitäten vorsehen
Von Marie-Anne Winter mit Material von AFP

Vor Jahren hat die Meldung unter den Internet-Service-Providern bereits Wogen geschlagen, nun geht es in die nächste Runde: Auch den Telekomanbietern in Deutschland drohen hohe finanzielle Belastungen, weil die rechtlichen Möglichkeiten zur Abhörung ihrer Kunden ausgebaut werden sollen. Laut dem Entwurf für eine neue Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) könnten auf die Anbieter zusätzliche Investitionen in Millionenhöhe zur Aufrüstung ihrer Abhörkapazitäten zukommen, wie die "Financial Times Deutschland" (FTD [Link entfernt] ) berichtet.

Die geltende TKÜV ist am 29. Januar 2002 in Kraft getreten. Sie löste die bis dahin geltende Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung vom 18. Mai 1995 ab. Die TKÜV regelt die Überwachung von Telefon und Internet durch Ermittlungsbehörden. In der Regel sind die Telekomunternehmen verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zum Abhören von Gesprächen zu schaffen. "Mit den Neuregelungen wäre es etwa möglich, alle Funkzellen des Regierungsviertels auf einen Schlag abzuhören", sagte Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag gegenüber der "FTD". Er kritisierte, die Regierung versuche immer wieder, "den Datenschutz auszuhebeln und die Wirtschaft mit neuen Kosten zu belasten".

Zu den Knackpunkten gehört dem Bericht zufolge, wie die Geräte identifiziert werden, die abgehört werden sollen. Bislang mussten die Ermittler eine Rufnummer oder ein vergleichbares Merkmal angeben. Künftig sollen laut "FTD" zum Beispiel Gespräche "auf Grund jeder Kennung" abgehört werden können, "die bei der technischen Abwicklung der Telekommunikation" benutzt wird. Das könnten etwa die Gerätekennungen von Handys oder Internetadressen sein