Vorleistungen

VATM sieht Potenzial für mehr Wettbewerb bei DSL

VATM: RegTP steht bei Line Sharing und T-DSL-Entgelten vor Bewährungsprobe
Von Marie-Anne Winter

Bis zum 30. Juni trifft die Regulierungsbehörde (RegTP) wichtige Entscheidungen zu den zentralen Stellschrauben für die zukünftige Verbreitung von Breitbandanschlüssen in Deutschland. Dringend erforderlich wäre nach Ansicht des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. eine deutliche Absenkung der Einmalentgelte für die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung sowie für Line Sharing. Dies würde wichtige Impulse für einen beschleunigten Infrastruktur- und Innovationswettbewerb in Deutschland setzen. Der Regulierer dürfe diese Chance, das einstweilen deutlich gegenüber anderen EU-Staaten abfallende Wachstum im Breitbandmarkt zu beschleunigen, nicht versäumen.

"Haupttreiber der Breitbandpenetration sind hierzulande überwiegend DSL-Anschlüsse, über die mittlerweile ein guter Teil der Umsätze der Wettbewerber generiert wird," erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Die Breitbandpenetration ist vor allem in den Ländern am intensivsten, in denen sich ein reger Wettbewerb zwischen verschiedenen Infrastrukturen und Anbietern entwickeln konnte. Die Weichen zugunsten eines funktionierenden Infrastruktur- und Dienstewettbewerbs wurden jedoch hierzulande viel zu spät gestellt."

Größerer Abstand zwischen Reseller- und Endkundenpreis

Die Regulierungsbehörde müsse nun größeren Schwerpunkt auf die Ausgestaltung der Vorleistungen legen, die auf der letzten Meile basieren - also Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und Line Sharing, fordert Jürgen Grützner. "Dabei muss sie insbesondere das nunmehr gesetzlich vorgeschriebene Konsistenzgebot beachten. Demnach soll ein ausreichender Abstand zwischen den verschiedenen Vorleistungs- und Endkundenpreisen bestehen, so dass die einzelnen Wertschöpfungsstufen (Endkundenleistung, Resale, Bitstream Access, Line Sharing oder TAL) abgebildet werden und weder kostenunterdeckende noch überhöhte Vorleistungspreise den Markt verzerren können." Der Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen der Telekom im Zuge von DSL Resale sei zwar grundsätzlich positiv, ermögliche jedoch keinen dauerhaften Innovationswettbewerb, wenn alle Vorleistungsprodukte auf der bestehenden Infrastruktur der Deutschen Telekom basierten. Ein nachfragegerechtes Vorprodukt Bitstream Access, auf dessen Basis eigene Infrastruktur der Wettbewerber genutzt werden kann, sei nach wie vor nicht in Sicht.

Über neue Tarife muss bald entschieden werden

"Ob im Markt für breitbandige Dienste in diesem Jahr der Durchbruch gelingt oder ob er im Hinblick auf die Menge der angeschlossenen Kunden künftig auch weiterhin von der Deutschen Telekom dominiert wird, hängt vor allem von der konkreten Ausgestaltung der Konditionen im Vorleistungsbereich für Line Sharing und bei der Teilnehmeranschlussleitung ab," meint Grützner. "Die positiven Impulse, die neue Zugangsmöglichkeiten bieten können, dürfen nicht durch eine verzögerte Umsetzung gefährdet werden. Sie wird darüber entscheiden, ob zukünftig in Deutschland echter Infrastrukturwettbewerb im Breitband entstehen wird."

Angesichts der am 30. Juni 2004 auslaufenden Entgeltgenehmigung für die aktuellen Line Sharing-Entgelte und die Einmalentgelte für die TAL entscheidet die Regulierungsbehörde über neue Tarife. Der Forderung der EU nach niedrigeren Tarifen bei Line Sharing sei die Deutsche Telekom am 22. April mit einem neuen Antrag zwar gefolgt, die im Vergleich zu Resale und DSL-Endkundentarifen wesentlich überhöhten Einmalentgelte bestünden jedoch unverändert fort. Line Sharing sei ebenso wie die TAL ein für DSL-Produkte wesentliches Vorleistungsprodukt. Dabei müssten Wettbewerber wie bei der Nutzung der TAL eigene Infrastruktur bis zu den so genannten Hauptverteilern (ca. 8 000 in Deutschland) aufbauen, um dort eigene DSL-Technologie aufzubauen. Bei Line Sharing wird im Gegensatz zur TAL nur der für ADSL genutzte Frequenzbereich der Teilnehmeranschlussleitung übernommen.