Geld zurück

Politik entrüstet: Vodafone will 50 Milliarden von Steuer absetzen

Mobilfunkkonzern will Verluste aus Mannensmann-Übernahme geltend machen
Von dpa /

Die Düsseldorfer Vodafone GmbH will nach Zeitungsberichten für die umstrittene Übernahme von Mannesmann bis zu 50 Milliarden Euro steuerlich abschreiben (teltarif berichtete). Diese Teilwertabschreibung in einer für die deutsche Wirtschaftsgeschichte einmaligen Größenordnung würde nach dpa-Informationen für den Mobilfunkkonzern eine Steuerersparnis von bis zu 25 Milliarden Euro und eine jahrelange Steuerbefreiung bedeuten. Politiker reagierten mit Entrüstung und forderten, den "Beutezug" Vodafones zu verhindern. Das Finanzministerium in Berlin sprach von einem "befremdlichen Vorgang" und kündigte eine eingehende juristische Prüfung an.

Vodafone: "Nach deutschen Bilanzvorschriften zwingende Wertkorrektur"

Der Sprecher von Vodafone Deutschland, Jens Kürten, sagte der dpa am Sonntag, sein Unternehmen müsse auf Grund der Wertentwicklung im Kommunikationsmarkt vor einigen Jahren zwingend nach deutschen Bilanzvorschriften Abschreibungen auf die Mannesmann-Aktien vornehmen. Steuerliche Folgerungen daraus würden derzeit noch von den Finanzbehörden geprüft. Vodafone sei sehr daran gelegen, dass die Finanzbehörden den Vorgang rechtmäßig und zügig prüften.

Der Berliner Tagesspiegel und der Bonner General-Anzeiger berichteten am Samstag unter Berufung auf Aufsichtsratskreise von Vodafone, dass bei den Finanzbehörden in Düsseldorf Abschreibungen in Höhe von 50 Milliarden Euro geltend gemacht wurden. Das nordrhein- westfälische Finanzministeriums wollte den Vorgang am Samstag weder bestätigen noch dementieren. Ein Sprecher des Finanzministeriums in Berlin sagte dazu: "Die ganze Sache hat ganz klar einen sehr faden Beigeschmack." Es könne nicht sein, dass "am Ende der deutsche Steuerzahler dieses Geschäft bezahlen soll - inklusive der Tantiemen und Abfindungen für die beteiligten Manager."

Das britische Mobilfunkunternehmen Vodafone hatte Mannesmann zum Jahreswechsel 1999/2000 nach einer dramatischen Übernahmeschlacht für knapp 200 Milliarden Euro übernommen. Damals wurde den Mannesmann- Aktionären Vodafone-Aktien im Gegenwert von 353 Euro je Mannesmann- Anteil angeboten. Das auf diese Weise erworbene Aktienpaket wurde von einer Luxemburger Vodafone-Tochter Ende 2000 für insgesamt 146,928 Milliarden Euro an die deutsche Vodafone GmbH verkauft, was einem Kurs von 309 Euro je Mannesmann-Anteil entspricht. Ein Jahr später hatte die deutsche Vodafone-Gesellschaft diesen Kurs als völlig überhöht bezeichnet und ihn auf rund 200 Euro abgeschrieben, was einem Buchverlust von annähernd 50 Milliarden Euro entspricht. Diesen Verlust versuche Vodafone jetzt im Rahmen von Teilwertabschreibungen gegen seither angefallene Gewinne zu stellen.

Politiker empört

Politiker aller Parteien reagierten mit Empörung. Der CDU- Haushaltsexperte Dietrich Austermann sagte, der "beabsichtigte steuerliche Beutezug" müsse verhindert werden, notfalls durch eine rückwirkende Änderung des Steuerrechts. "Der Vorgang ist eine Schweinerei", sagte SPD-Fraktionsvize Michael Müller dem Tagespiegel am Sonntag. Sein Fraktionskollege Rainer Wend sagte der Bild am Sonntag, dies sei ein "unglaublicher Skandal". FDP-Fraktionsvize Rainer Brüderle sagte derselben Zeitung, es zeige sich wieder einmal, dass "Elefantenhochzeiten nicht immer sinnvoll sind".

Die Grünen forderten ein zügiges und scharfes Vorgehen der Finanzbehörden. "Es kann nicht angehen, dass Fantasiekurse für Aktienpakete durch Abschreibungen zu solchen gigantischen Steuerausfällen führen", sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, am Samstag der dpa in Berlin. Der Fall zeige, wie falsch es gewesen sei, dass Union und FDP sich jahrelang gegen eine Mindeststeuer bei Gewinnen gewehrt haben.

Der CSU-Mittelstandsexperte Hans Michelbach stellte die Forderung, Finanzminister Hans Eichel zur Berichterstattung in den Finanzausschuss des Bundestages vorzuladen. "Teilwertabschreibungen auf eine Luftblase" seien eine "völlige Perversion", sagte Michelbach. Notfalls müsse der Gesetzgeber Konsequenzen ziehen.