TKG-Novelle

VATM: Mehr Rechtssicherheit für Markt und Kunden

VATM begrüsst einvernehmliche Regelungen zwischen Telekom und Wettbewerbern
Von Marie-Anne Winter

Über mögliche Auswirkungen des aktuellen Entwurfs für das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) hatten wir heute morgen schon berichtet. Nun nimmt auch der VATM Stellung. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten begrüßt, dass sich Wettbewerber und die Deutsche Telekom nach intensiven Verhandlungen auf einvernehmliche Regelungen zu Fakturierung, Inkasso und Mahnung verständigen konnten. Mit einem gemeinsam formulierten Vorschlag für das neue TKG soll mehr Planungs- und Rechtssicherheit insbesondere für den Mehrwertdienste- und Online-Markt geschaffen und gleichzeitig der Kundenschutz verbessert werden.

Neue Tarifgestaltungen im Mehrwertdienste- und Online-Bereich würden laut VATM zunehmend von den Kunden nachgefragt und führten bereits in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Telekom. "Mit den neuen Regelungen können wir bereits absehbare Streitigkeiten vor dem Regulierer und den Gerichten verhindern", begrüßt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, das Verhandlungsergebnis. "Damit wird es möglich, diesen wichtigen neuen Markt gemeinsam und diskriminierungsfrei anzugehen."

Die Vereinbarung mit der Telekom soll Regulierungsauflagen und -verpflichtungen künftig ersetzen und helfen, Regulierung weiter abzubauen. Mit der Abrechnung von Blocktarifen, aber auch bestimmten Dienstleistungen innerhalb der im Mehrwertdienste-Missbrauchs-Gesetz definierten Grenzen von 2  Euro pro Minute bzw. 30 Euro Einmal-Entgelt, werde der Micro-Payment-Markt auch in Deutschland zu einem innovativen und schnell wachsenden Markt. Auch Flatrates, etwa für bestimmte Online-Dienste, können zukünftig einfach über die Telekom-Rechnung mit abgerechnet werden.

VATM: Verbraucherinteressen wurden berücksichtigt

Auch dem Verbraucherschutz werde Rechnung getragen. Auf der Mahnung der Telekom soll es einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass die Kunden die Möglichkeit hätten, auch den ursprünglichen Rechnungsbetrag einheitlich weiter an die DTAG zu zahlen und nicht nur den möglicherweise geringeren Mahnbetrag, der allein auf die Telekom-Forderung entfällt. Damit werde der Kunde nicht zu mehrfachen Teilzahlungen genötigt und müsste sich nicht mit mehreren Mahnungen und entsprechenden Zahlungen auseinandersetzen.

Die ursprünglich angestrebte Lösung, auch die Mahnung über die Telekom mit abzuwickeln, wurde laut VATM fallen gelassen, weil im Rahmen der Verhandlungen schnell klar geworden sei, dass im Markt derzeit völlig unterschiedliche Lösungen zur Mahnung existieren und eine zwangsweise Wiedervereinigung einer einheitlichen Mahnung über die Telekom den bereits anlaufenden Wettbewerb von Clearinghäusern und Inkassodiensten zum Erliegen gebracht hätte.

"Wir haben nicht nur eine gemeinsame Vertragsgrundlage gefunden, sondern es auch geschafft, einen gemeinsam abgestimmten Änderungsvorschlag zum TKG zu machen, der die Interessen der unterschiedlichen Marktteilnehmer ausgewogen berücksichtigt. Damit sind neue Geschäftsmodelle im Markt planbar und langfristig gesichert," erklärt Jürgen Grützner. Auch aus der Politik sei die Kompromissfindung mit dem Ziel, Planungssicherheit und Kundenschutz zu verbessern, nachdrücklich unterstützt worden.