Kompromisse

"Welt": Durch neues Telekommunikationsgesetz mehr Wettbewerb

Telekom muss Wettbewerbern zeitgleich neue Produkte zur Verfügung stellen
Von Marie-Anne Winter / dpa

Auf dem Telekom-Markt könnte es einem Bericht der Tageszeitung Die Welt zufolge in Zukunft etwas mehr Wettbewerb geben. Die Voraussetzungen dafür schaffe das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), dessen endgültige Fassung der Zeitung vorliege, berichtet Die Welt in ihrer heutigen Ausgabe. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag mit Regierungsmehrheit von SPD und Grünen verabschiedet werden. Mit der Einigung endet ein monatelanger Streit zwischen der Deutschen Telekom und ihren Konkurrenten, aber auch zwischen deutschen und europäischen Wettbewerbshütern.

Ein zentraler Streitpunkt ist laut Zeitung nun so gelöst worden: Wenn die Telekom ein neues Produkt auf den Markt bringt, muss sie die dafür nötigen technischen Vorleistungen auch ihren Konkurrenten zur Verfügung stellen und zwar gleichzeitig. Dass es dabei fair zugeht, soll die deutsche Regulierungsbehörde (RegTP) überwachen.

Bei einem anderen Streitpunkt, der Frage des Weiterverkaufs, seien die Regierungsfraktionen dem Ex-Monopolisten entgegengekommen, hieß es in dem Bericht. Zwar sollten Konkurrenten erstmals das Recht erhalten, zum Beispiel DSL-Anschlüsse für schnelles Internet von der Telekom zu Großhandelsbedingungen zu mieten und an Endkunden unter eigenem Namen weiter zu verkaufen. Die Weiterverkäufer müssten aber Netzkapazitäten von der Telekom mieten, selbst wenn sie ein eigenes Netz haben. In diesem Punkt hat sich also die Telekom mit ihrer Drohung durchgesetzt, andernfalls nicht mehr in den Netzausbau zu investieren.

Beim hart umkämpften Inkasso folge das neue Gesetz einem Kompromiss zwischen Telekom und ihren Konkurrenten, hieß es weiter. Sie hätten sich darauf verständigt, dass die Telekom auch weiterhin Endkunden-Forderungen ihrer Wettbewerber über ihre Monatsrechnungen einfordern muss, allerdings nur bis zu 30 Euro. Mahnbescheide müssten die Wettbewerber künftig selbst verschicken. Damit haben sich die Wettbewerber in diesem Punkt nicht wie gehofft durchsetzen können.