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in der Praxis: Abkassieren


12.01.2004 16:01 - Gestartet von Mr.Woolf
In der Praxis kann ich durch einen Anruf von einem beliebigen Anschluß aus alle möglichen Verträge machen oder Dienste beantragen. Interessant und unseriös finde ich es aber, wenn man die Kündigung nur auf einem völlig komplizierten Weg machen kann.

Die Telekom z.B. will immer alles schriftlich haben. Und es ist garnicht so einfach, z.B. XXL wieder los zu werden. Noch gemeiner ist GMX. Will man hier seinen DSL-Vertrag kündigen, muß man zuerst sich auf der Homepage einloggen, dann eine 0180-Nummer anrufen, dann 'Kündigung' anklicken, sich die Kündigung ausdrucken und diese unterschrieben innerhalb von 5 Tagen an GMX schicken. Kommt sie nicht rechtzeitig an, verlängert sich wieder der Vertrag, denn GMX storniert die Kündigung.

Meiner Meinung nach ist das alles Kundenverarschung. Fragt man nach, erhält man die Auskunft 'es dient dem Schutz des Kunden'. Alles Quatsch!
Es müßte andersherum sein: Der Abschluß eines Vertrages müßte nur gegen Unterschrift erfolgen können, die Kündigung hingegen benötigt meist keine besondere Legitimation. Immerhin ruft ja nicht jeder von MEINEM Telefonanschluß aus die Telekom an und kündigt XXL. Und auch nicht jeder kann sich mit MEINEM Paßwort bei GMX einloggen und dort einen Vertrag kündigen.
Diese ganze Quatsch mit 'notariell beglaubigter Kündigung in sechsfacher Ausfertigung mit Siegel' dienst nur einem Zweck: Abkassieren - so lange wie möglich!

Der Gesetzgeber sollte regeln, daß eine Kündigung prinzipiell auch auf dem gleichen unkomplizierten Weg angenommen werden müßte, wie der Vertrag zustande kam!
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[1] knuddeltim antwortet auf Mr.Woolf
12.01.2004 16:34
Noch gemeiner ist GMX. Will man hier seinen DSL-Vertrag kündigen, muß man zuerst sich auf der Homepage einloggen, dann eine 0180-Nummer anrufen, dann 'Kündigung' anklicken, sich die Kündigung ausdrucken und diese unterschrieben innerhalb von 5 Tagen an GMX schicken. Kommt sie nicht rechtzeitig an, verlängert sich wieder der Vertrag, denn GMX storniert die Kündigung.

Meiner Meinung nach ist das alles Kundenverarschung.

Ja, das ist es. Einfach Brief oder Fax an GMX, mit Adresse, Kundennummer, Benutzernamen, eventuell Passwort. Inhalt Kündigung, Bitte und Frist zur Bestätigung des Eingangs, Androhung von Konsequenzen bei Nicht-Bestätigung, Aufforderung zur Löschung der Daten gemäß Datenschutz-Bestimmungen.

Und wenn GMX die Kündigung lieber auf rosa Papier hätte, einen Anspruch haben sie nicht drauf.

[...] Diese ganze Quatsch mit 'notariell beglaubigter Kündigung in sechsfacher Ausfertigung mit Siegel' dienst nur einem Zweck:
Abkassieren - so lange wie möglich!

Der Gesetzgeber sollte regeln, daß eine Kündigung prinzipiell auch auf dem gleichen unkomplizierten Weg angenommen werden müßte, wie der Vertrag zustande kam!

Ist gesetzlich geregelt. In den allermeisten Fällen ist noch nicht einmal die Schriftform erforderlich. Da ich gerade keine BGB dabeihabe, kann ich leider nicht den entsprechenden Paragraphen nennen. Sorry.

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[1.1] Mr.Woolf antwortet auf knuddeltim
12.01.2004 17:33
Benutzer knuddeltim schrieb:
In den allermeisten Fällen ist noch nicht einmal die Schriftform erforderlich. Da ich gerade keine BGB dabeihabe, kann ich leider nicht den entsprechenden Paragraphen nennen. Sorry.

Die AGBs sind Vertragsbestandteil und die Schriftform ist fast immer obligatorisch. Das BGB regelt nur die Fälle, wo dazu nichts ausdrücklich vereinbart wurde. Aber so einfach macht es Dir keine größere Firma.
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf Mr.Woolf
12.01.2004 17:55
Benutzer Mr.Woolf schrieb:


Die AGBs sind Vertragsbestandteil und die Schriftform ist fast immer obligatorisch. Das BGB regelt nur die Fälle, wo dazu
fax ist auch schriftform


zumindest bei mobilfunkverträgen reicht das immer aus (bei nem provider habe ich allerdings auch schon erfolgreich per mail gekündigt - einfach den unterschriebenen brief gescannt und hingeschickt)

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[1.1.1.1] knuddeltim antwortet auf spunk_
12.01.2004 18:41
>> Die AGBs sind Vertragsbestandteil und die Schriftform ist
>> fast
>> immer obligatorisch. Das BGB regelt nur die Fälle, wo dazu
fax ist auch schriftform
Fax ist nicht Schriftform! Vgl. §126 I BGB dort wird die eigenhändige Namesunterschrift verlangt, wodurch das Fax, welches ja nur eine Kopie darstellt nicht mehr die Anforderungen an die Schriftform erfüllt. Dazu gibt es aber schon anderslautende Rechtsprechung, da ja das Orginal die Anforderungen erfüllt und existiert, und ich nur meine Willenserklärung (Kündigung) anzeige.

zumindest bei mobilfunkverträgen reicht das immer aus (bei nem provider habe ich allerdings auch schon erfolgreich per mail gekündigt - einfach den unterschriebenen brief gescannt und hingeschickt)
Ganz genauso sehe ich das auch. Habe bis jetzt immer alles per Telefax gekündigt, hat immer funktioniert.

Der Gesetzgeber schreibt ja keine Form vor.

tim
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[1.1.2] knuddeltim antwortet auf Mr.Woolf
12.01.2004 18:32
>> In den allermeisten Fällen ist noch
>> nicht einmal die Schriftform erforderlich. Da ich gerade
>> keine
>> BGB dabeihabe, kann ich leider nicht den entsprechenden
>> Paragraphen nennen. Sorry.
Die AGBs sind Vertragsbestandteil und die Schriftform ist fast immer obligatorisch. Das BGB regelt nur die Fälle, wo dazu nichts ausdrücklich vereinbart wurde. Aber so einfach macht es Dir keine größere Firma.

Wie definierst Du für Dich Schriftform? Ein Telefax ist laut Legaldefinition keine Schriftform, sondern die telekommunikative Übermittlung. Der Gesetzgeber unterscheidet hier Schriftform und schriftliche Form. Einige Gerichte haben aber auch schon das Telefax als Schriftform qualifiziert.

Was in den AGB dazu steht interessiert mich recht wenig, das regelt §309 Nr. 13 BGB "[...] in AGB ist unwirksam eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, an eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse gebunden werden." In Verbindung mit §306 II BGB richtet sich der Vertrag dann nach den gesetzlichen Vorschriften. Ergo hättest Du die GMX-Klickerei nicht mitmachen müssen, ein Brief bzw. Fax hätte gereicht. Der oben zitierte Paragraph unterbindet im Übrigen auch den gerne geforderten Einschreibebrief (als besonderes Zugangserfordernis zu qualifizieren).

Schriftform müsste §§126 ff. geklärt sein.

tim
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[1.1.2.1] knuddeltim antwortet auf knuddeltim
12.01.2004 18:46
Wie definierst Du für Dich Schriftform? Ein Telefax ist laut Legaldefinition keine Schriftform, sondern die telekommunikative Übermittlung. Der Gesetzgeber unterscheidet hier Schriftform und schriftliche Form. Einige Gerichte haben aber auch schon das Telefax als Schriftform qualifiziert.

KORREKTUR/ZUSATZ:

Habe gerade nochmal in §§126 ff. nachgelesen, Schriftform und schriftliche Form sind wohl synonym angewandt. Der Unterschied liegt in der vom Gesetz oder durch Rechtsgeschäft geforderten Form. (Ist ja schon ein paar Jahre her... ;-) ) Das Fax ist keine Schriftform, allerdings erlaubt §127 II die Wahrung der durch Rechtsgeschäft geforderten Schriftform die telekommunikative Übermittlung (=Telefax (event. sogar eMail)).

tim