umstritten

Call by Call auf dem Prüfstand

Kompetenzen der Regulierungsbehörde sollen erweitert werden
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Gestern wurde auf der Tagung "TKG-Novelle" der Euroforum der am 15. Oktober verabschiedete Regierungsentwurf des Telekommunikationsgesetz (kurz TKG) intensiv diskutiert. Die komplette Überarbeitung dieses relativ gut bewährten Gesetzes war notwendig geworden, weil diverse neue EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Es wurde bei der Diskussion klar, dass die wesentlichen Grundsätze der Regulierungspraxis auch im neuen Gesetz bestehen bleiben. Die Deutsche Telekom wird als marktbeherrschender Teilnehmer auch künftig der besonderen Aufsicht der Regulierungsbehörde unterliegen. Sie ist auch künftig verpflichtet, ihren Konkurrenten Vorleistungen zu günstigen Konditionen anzubieten, damit diese am Markt tätig sein können.

Ringen um Regulierungsfragen

Um die Details wird jedoch kräftig gerungen. Einer der Streitpunkte ist, ob die Telekom grundsätzlich alle Preise genehmigen lassen muss ("ex-ante-Regulierung"), oder ob sie Entgelte frei einführen darf, bei Preismissbrauch aber entsprechend nachträglich korrigiert wird ("ex-post-Regulierung"). Ministerrialrat Dr. Peter Knauth vom Bundeswirtschaftsministerium trug vor, dass der aktuelle Regierungsentwurf des TKG hier eine gewisse Lockerung vorsieht. Insbesondere bei den Entgelten, die die Deutsche Telekom den Endkunden berechnet, ist ein Wechsel von ex-ante-Genehmigung zu ex-post-Aufsicht vorgesehen.

Eine solche Lockerung würde die Telekom in die Lage versetzen, im Festnetzbereich auch kurz- und mittelfristige Sonderaktionen anzubieten. Derzeit scheitern solche Marketing-Maßnahmen an den zeitaufwändigen Regulierungs-Entscheidungen. Die Konkurrenten befürchten hingegen, dass der Telekom damit Dumping ermöglicht wird, und sie an die Wand gefahren werden könnten.

Weitgehender Konsens ist bei den Beteiligten, dass Regulierung nicht zum Selbstzweck werden darf. Wenn der gewünschte Effekt der Marktöffnung erreicht ist, muss sie auch zurückgefahren werden. An Stelle der speziellen Regulierung tritt dann eine allgemeine Kartellaufsicht. Jedoch herrscht auch Konsens darüber, dass man sich nicht einig ist, ob und ggfls. welche Rücknahmen derzeit bereits angebracht sind.

Call-by-Call-Inkasso

Großen Streit gibt es auch um die Themen "Fakturierung", "Entgegennahme von Zahlungen" und "Inkasso". Die Deutsche Telekom wäre die dahin gehenden Verpflichtungen lieber heute als morgen los. Viele Konkurrenten hätten neben der Fakturierung die Telekom auch gerne zum Inkasso verpflichtet. Im Entwurf des neuen TKG ist vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde zumindest die Verpflichtung zur Fakturierung und Entgegennahme von Zahlungen anordnen kann, während das Inkasso weiterhin Aufgabe der Konkurrenten bleibt. Damit sichert das neue Gesetz gemäß dem derzeitigen Entwurf auch den derzeitigen Status quo bei Fakturierung und Inkasso.

Problematisch ist jedoch, dass es sich bei der Verpflichtung zum Inkasso um eine "Kann"-Regelung im neuen Gesetz handelt. Bei der derzeitigen Besetzung der Regulierungsbehörde ist davon auszugehen, dass sie von ihrem Recht der Anordnung von Inkasso-Verpflichtungen auch Gebrauch machen wird. Nach künftigen personellen Änderungen könnte die Situation aber möglicherweise anders aussehen.

Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Kann-Regelungen. Wichtige Entscheidungen werden damit direkt in die Hände der Regulierungsbehörde gegeben. Es ist zu erwarten, dass deswegen der Druck der jeweiligen Interessensverbände auf die Behörde weiter zunehmen wird. Letztendlich könnte sie damit zum Spielball der Politik werden.

Das Ringen der Kräfte

Bis es soweit kommt, wird aber erstmal der Gesetzesentwurf selber zum Spielball der Politik. Nach der Verabschiedung im Kabinett hat jetzt der Bundesrat das Sagen. Dessen Stellungnahme wird bis zum 19. Dezember dieses Jahres erwartet. Danach hat der Bund die Gelegenheit zur Gegenäußerung, bevor die weiteren parlamentarischen Hürden genommen werden müssen. Trotz der widerstreitenden Interessen ist Dr. Peter Knauth vom Bundesministerium zuversichtlich, dass das neue Gesetz Mitte 2004 in Kraft treten kann.