ungesetzlich

Auch registrierte Dialer möglicherweise illegal

Dialerschutz.de berichtet über Mängel von bei der RegTP hinterlegten Dialern
Von Marie-Anne Winter

In der letzten Zeit wurde viel über die neuen Schutzmaßnahmen gegen unerwünschte Dialer-Programme geredet und geschrieben, die der Gesetzesgeber seit dem 15. August dieses Jahres mit dem neuen Gesetz gegen den Missbrauch von 0190- und 0900-Mehrwertdienstenummern vorgesehen hat. Eine der Maßnahmen ist die vorgeschriebene Registrierung von Dialern in einer speziellen Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Dort sind inzwischen tausende Dialer registriert worden, die möglicherweise nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Das haben Recherchen der Seite Dialerschutz.de in Zusammenarbeit mit den Kollegen von Computerbetrug.de ergeben. Konkret handelt es sich um Dialer, die bereits mit einem Klick auf "Ja, weiter" die Einwahl über eine teure Nummer starten.

"Die alleinige Nutzung eines solchen Buttons ohne Eingabe einer Zeichenfolge entspricht nicht den Mindestanforderungen", bestätigte Behördensprecher Rudolf Boll auf Anfrage von Dialerschutz.de. Der betroffene Dialerbetreiber zeigt sich dagegen irritiert: "Wir sind der Meinung, im Sinne des Gesetzes zu handeln", erklärte Kai Thiemann von der Berliner Mainpean GmbH. Die Registrierungspflicht für Dialer ist einer der Kernpunkte des neuen Mehrwertdienste-Gesetzes, das am 15. August in Kraft getreten war. Anbieter müssen ihre Wählprogramme bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post anmelden und dabei versichern, dass ihre Dialer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Damit sollen User vor unseriösen Angeboten, aber auch vor "versehentlichen oder unbedachten" (Regulierungsbehörde) Einwahlen geschützt werden.

Zu diesen Mindestanforderungen gehört unter anderem, dass die Dialer-Einwahl über eine teure (0190 oder 0900-)Nummer nur dann erfolgt, wenn der Nutzer dieser explizit zustimmt. Außerdem müssen Informationen und Zustimmungserklärung auf dem Dialer in entsprechender Größe Schrift veröffentlicht werden. Zwei Monate nach Beginn der Registrierungsflicht stellt sich jetzt heraus, dass es offensichtlich sehr unterschiedliche Meinungen gibt, wie die Mindestanforderungen für Dialer nun wirklich aussehen. Konkret zeigt sich das etwa an den Dialern der Firma Mainpean GmbH. Alleine unter der Einwahlnummer 01908-80460 sind aktuell (Stand: 10. Oktober) 382 810 Dialer des Unternehmens bei der Behörde registriert. Auffälligstes Merkmal: Die Einwahl bei diesen Dialern beginnt, wenn sie der User mit einem Klick auf den Button "Ja, weiter" bestätigt. "Wir sind der Meinung, damit im Sinne des Gesetzes zu handeln", hält Mainpean-Sprecher Kai Thiemann die Dialer-Gestaltung für absolut legitim.

Doch bei der Regulierungsbehörde ist man anderer Meinung. "Unter Punkt II.1.1. der Amtsblattverfügung Nr. 37/2003 werden die generellen Anforderungen an die explizite Zustimmung des Nutzers bei Bezug, Installation, Aktivierung und Verbindungsherstellung dargestellt", sagte Rudolf Boll, Sprecher der Regulierungsbehörde. Ein Klickfeld mit der Aufschrift "Ja, weiter" reiche demnach nicht: "Die alleinige Nutzung eines solchen Buttons ohne Eingabe einer Zeichenfolge entspricht nicht den Mindestanforderungen", betont der Sprecher.

Und auch bei der Schriftgröße der Verbraucherinformationen, ein weiteres wichtiges Kriterium in den Mindestanforderungen für Dialer, gibt es Irritationen: Während die Behörde die Größe für nicht ausreichend hält, geht man bei Mainpean davon aus, die Anforderungen einzuhalten. Thiemann: "Wir könnten höchstens einräumen, dass die RegTP sich selbst nicht im Klaren ist, wie an letzter Stelle ein Dialer auszusehen hat". Mit den Ergebnissen der Recherche von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de konfrontiert, prüft die Regulierungsbehörde jetzt "die in Betracht kommenden rechtlichen Maßnahmen".

Der Fall zeigt nach Einschätzung von Dialerschutz.de eine große Schwäche bei der Umsetzung des neuen Mehrwertdienstegesetzes. Bei der Registrierung der Dialer vertraut die Regulierungsbehörde darauf, dass die Betreiber mit der Registrierung tatsächlich die gesetzlichen Anforderungen einhalten. "Es ist nicht möglich alle Dialer vor der Registrierung auch auf die Einhaltung aller Auflagen zu untersuchen", räumt Sprecher Rudolf Boll tatsächlich ein. Rechtssicherheit erhält der Verbraucher so aber nicht. Er muss - trotz Registrierung - selbst überprüfen, ob ein Dialer nun gesetzeskonform ist, oder nicht - eine für den Laien schier unmögliche Aufgabe. Die Folge: Trotz des neuen Gesetzes sind (gerichtliche) Auseinandersetzungen um die Bezahlung von Dialer-Gebühren vorprogrammiert.