unzufreichende Umsetzung

Telekom-Richtlinie: Brüssel eröffnet Verfahren

Auch Deutschland wegen zögerlicher Umsetzung der EU-Vorgaben in der Kritik
Von Marie-Anne Winter / dpa

Die deutsche Bundesregierung hatte es noch nie besonders eilig damit, die EU-Regeln für den Telekommunikationsmarkt umzusetzen. Innerhalb der EU fällt Deutschland immer wieder als eins der schwerfälligsten Länder in diesem Bereich auf. Im Zusammenhang mit der Einführung der freien Betreiberwahl im Ortsnetz hatte die Bundesregierung wegen anhaltender Verzögerungen bereits ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert, inzwischen ist das Call by Call im Ortsnetz aber eingeführt worden. Mit der zähen Umsetzung der EU-Vorgaben, die mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist Brüssel auch nicht zufrieden. Eigentlich sollte das neue TKG in diesem Sommer verabschiedet werden, inzwischen ist absehbar, dass daraus vor 2004 wohl nichts wird. Deshalb hat die EU-Kommission jetzt gegen Deutschland und sieben weitere Länder ein Verfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Regeln zur Liberalisierung des Telekom-Marktes eröffnet. Am Ende dieses Verfahrens könnte eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.

Ein Kommissionssprecher sagte heute in Brüssel, dass das Verfahren die Entschlossenheit der Kommission unterstreichen solle, eine schnellere Umsetzung der EU-Richtlinie in den betroffenen Ländern zu erreichen. Auch gegen Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Portugal wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Die EU-Staaten hatten bis zum 25. Juli dieses Jahres Zeit, die EU-Richtlinie für mehr Wettbewerb im gesamten Telekommunikations-Bereich - Festnetz, Mobilfunk und Internet - umzusetzen. Jetzt muss Deutschland innerhalb zwei Monaten auf die Kritik der EU-Kommission reagieren.