verspekuliert

RegTP-Präsident Kurth: Kein Geld für mobilcom

Regulierer sieht keine Chance auf Rückerstattung der UMTS-Milliarden
Von Marie-Anne Winter

Wie wir gestern gemeldet haben, hofft der Büdelsdorfer Mobilfunker mobilcom auf eine teilweise Zurückerstattung der milliardenschweren Kaufsumme für seine UMTS-Lizenz. Weil das Unternehmen die Lizenzbedingungen nicht erfüllen kann, muss die Lizenz an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zurückgegeben werden. Wie nicht anders zu erwarten war, sieht der Präsident RegTP, Matthias Kurth, keine Möglichkeit für eine derartige Rückerstattung. Wie boerse-online.de berichtet, sagte Kurth gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass es keine Rechtsgrundlagen dafür gäbe, dass im Falle einer vorzeitigen Rückgabe der Lizenz eine anteilige Entschädigungszahlung fällig wäre. Damit erteilte der RegTP-Chef dem Ansinnen von mobilcom eine deutliche Absage.

Gestern hieß es in einem Vorab-Bericht der WirtschaftsWoche, dass mobilcom-Chef Thorsten Grenz prüfen lasse, ob das Unternehmen bei Rückgabe der Lizenz 85 Prozent des Kaufpreises von rund 8,5 Milliarden Euro zurückfordern könne. Schon kurz nach der UMTS-Versteigerung im Jahr 2000 hatte Mobilcom Widerspruch gegen den Gebührenbescheid für die 20 Jahre gültige Lizenz eingelegt und die Verfassungsmäßigkeit der Auktion angezweifelt. Eine entsprechende Klage wurde aber wieder zurückgezogen.

Kurth geht davon aus, dass eine wiederholte Klage auf Entschädigung mobilcom finanziell überfordern würde. Wegen des immensen Streitwertes von rund 8,5 Milliarden Euro würde allein für die Gerichtskosten ein zwei- bis dreistelliger Millionenbetrag fällig, sagte der RegTP-Chef. Nach seiner Einschätzung könne mobilcom keine Ansprüche gegen den Bund geltend machen, weil mit der Lizenz-Vergabe Rechte und Pflichten verbunden seien. Diese ließen sich nicht voneinander trennen. Angesichts der Rechtslage geht Kurth davon aus, dass der Bund nicht bereit sein wird, einen außergerichtlichen Vergleich zu akzeptieren.