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BGH: Telefon-Auskunftdienste müssen Preise angeben

Richter gaben Verbraucherschützern Recht
Von AFP /

Telefon-Auskunftdienste müssen künftig in der Werbung ihre Preise angeben. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach mehrtägigen Beratungen mit. Die Richter gaben damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht. Dieser hatte der Deutschen Telekom und der Firma Telegate vorgeworfen, ihre Inlands-Auskunftdienste unter den Nummern 11833 und 11880 ohne jede Preisangabe beworben zu haben. Die Verbraucherschützer hatten auf Unterlassung geklagt.

Dieser Klage gaben die Richter nun statt. Die Verbraucher hätten ein "wesentliches Interesse" daran zu wissen, was die beworbene Leistung kostet, argumentierten sie. In Vorinstanzen war die Sachlage kontrovers diskutiert worden.

Für die Zukunft kann man gespannt sein, ob sich diese Rechtsmeinung auch auf normale Telefongespräche im Call-by-Call- oder Pre-Selection-Verfahren ausdehnen läßt und zukünftig die Telefonanbieter zu einer automatischen Tarifansage vor jedem Gespräch verpflichtet werden. Einige Anbieter, wie z. B. 01051 Telecom oder Callax, bieten ihren Kunden schon heute, eine kostenlose Tarifansage vor der Gesprächsvermittlung an.