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BGH-Pressemitteilung schon draußen


05.07.2003 12:21 - Gestartet von pistazienfresser
Hi Leute!
Wer will kann das ganze auch in der BGH-eigenen Pressemitteilung unter www.bundesgerichtshof.de nachlesen:
Nr. 87/2003
Telefonischer Auskunftsdienst
Urteil vom 3.Juli 2001 – I ZR 66/01, I ZR 211/01
Das Urteil selbst ist allerdings (noch) nicht veröffentlicht - wird aber wohl in ein paar Tagen so weit sein.
Gruß pistazienfresser
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[1] tcsmoers antwortet auf pistazienfresser
05.07.2003 13:09
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi Leute!
Wer will kann das ganze auch in der BGH-eigenen Pressemitteilung unter www.bundesgerichtshof.de nachlesen:
Nr. 87/2003
Telefonischer Auskunftsdienst Urteil vom 3.Juli 2001 – I ZR 66/01, I ZR 211/01 Das Urteil selbst ist allerdings (noch) nicht veröffentlicht - wird aber wohl in ein paar Tagen so weit sein.
Gruß pistazienfresser

Die Begründung dürfte interessant sein. Es könnte u.U. auf alle CbC-Anbieter zutreffen. Auch im Mobilfunkroamingbereich könnte es Auswirkungen zeigen.

peso
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[1.1] pistazienfresser antwortet auf tcsmoers
13.07.2003 11:34
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi Leute!
Wer will kann das ganze auch in der BGH-eigenen Pressemitteilung unter www.bundesgerichtshof.de nachlesen:
Nr. 87/2003
Telefonischer Auskunftsdienst

Berichtigung (natürlich 2003 statt 2001):
Urteil vom 3.Juli 2003 (!) – I ZR 66/01, I ZR 211/01

Das Urteil selbst ist allerdings (noch) nicht veröffentlicht - wird aber wohl in ein paar Tagen so weit sein.

So wie man bislang die Daten der Veröffentlichungen der Zivilsenate anschaut, vergehen offenbar mindestens 14 Tage von der Verkündung bis zur Veröffentlichung im Internet, tw. auch schon mal ein paar Monate, schade!

Gruß pistazienfresser

Die Begründung dürfte interessant sein. Es könnte u.U. auf alle CbC-Anbieter zutreffen. Auch im Mobilfunkroamingbereich könnte es Auswirkungen zeigen.

Interesssiert mich auch sehr!!
pistazienfresser
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[1.1.1] Urteil veröffentlicht
pistazienfresser antwortet auf pistazienfresser
06.10.2003 12:03
Hi Leute!
Inzwischen gibt es das Urteil auch unter www.bundesgerichtshof.de als pdf-Datei.

Einfach in der Suchfunktion unter "Urteile" das Aktenzeichen eingeben

I ZR 66/01

oder als direkten Link

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2003&Sort=3&Blank=1&linked=urt&nr=27027&file=dokument.pdf

Die Frage, ob neben den Bestimmungen in Bezug auf die Angabe von Preisen in der Werbung auch Bestimmungen des ehemaligen AGB-Gesetzes verletzt wurden, hat der BGH ausdrücklich offengelassen. Das kann meines Erachtens als Wink verstanden werden, dass der BGH eine Pflicht zur Ansage von Preisen vor Verbindungsaufbau für gegeben hält.

Da wird es wohl noch weitere Urteile in der Richtung geben (müssen).
Beste Grüße
pistazienfresser

Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi Leute!
Wer will kann das ganze auch in der BGH-eigenen Pressemitteilung unter www.bundesgerichtshof.de nachlesen:
Nr. 87/2003
Telefonischer Auskunftsdienst

Berichtigung (natürlich 2003 statt 2001):
Urteil vom 3.Juli 2003 (!) – I ZR 66/01, I ZR 211/01

Das Urteil selbst ist allerdings (noch) nicht veröffentlicht - wird aber wohl in ein paar Tagen so weit sein.

So wie man bislang die Daten der Veröffentlichungen der Zivilsenate anschaut, vergehen offenbar mindestens 14 Tage von der Verkündung bis zur Veröffentlichung im Internet, tw. auch schon mal ein paar Monate, schade!

Gruß pistazienfresser

Die Begründung dürfte interessant sein. Es könnte u.U. auf alle CbC-Anbieter zutreffen. Auch im Mobilfunkroamingbereich könnte es Auswirkungen zeigen.

Interesssiert mich auch sehr!!
pistazienfresser