Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi Leute!
Wer will kann das ganze auch in der BGH-eigenen Pressemitteilung unter www.bundesgerichtshof.de nachlesen:
Nr. 87/2003
Telefonischer Auskunftsdienst
Berichtigung (natürlich 2003 statt 2001):
Urteil vom 3.Juli 2003 (!) – I ZR 66/01, I ZR 211/01
Das Urteil selbst ist allerdings (noch) nicht veröffentlicht - wird aber wohl in ein paar Tagen so weit sein.
So wie man bislang die Daten der Veröffentlichungen der Zivilsenate anschaut, vergehen offenbar mindestens 14 Tage von der Verkündung bis zur Veröffentlichung im Internet, tw. auch schon mal ein paar Monate, schade!
Gruß pistazienfresser
Die Begründung dürfte interessant sein. Es könnte u.U. auf alle CbC-Anbieter zutreffen. Auch im Mobilfunkroamingbereich könnte es Auswirkungen zeigen.
Interesssiert mich auch sehr!!
pistazienfresser