Patentrechtsverletzung

Rechtsstreit um Satelliten-DSL: Teilerfolg für Teles

Konkurrent darf keine Internet-Dienste per Satellit anbieten
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der Berliner Internetdienstleister Teles hat im Rechtsstreit mit mehreren Unternehmen um das Geschäft mit schnellen Internet-Zugängen via Satellit nach eigenen Angaben einen ersten Teilerfolg erzielt. Das Mannheimer Landgericht habe in einem ersten Urteil zunächst der Plenexis GmbH entsprechende Dienstleistungen untersagt, teilte Teles heute morgen mit. Ähnliche Urteile würden auch gegen die Deutsche Telekom und die Tellique GmbH erwartet.

Teles sieht bei Breitband-Internetzugängen via Satellit für den Massenmarkt seine Patenrechte verletzt und hatte gegen drei Firmen beim Landgericht Mannheim Klage eingereicht. Dies betrifft vor allem den T-DSL via Satellit-Dienst der Deutschen Telekom, die Plenexis GmbH und ihren Europe Online-Dienst und die Tellique GmbH sowie deren dafür entwickelten Softwareprodukte und Dienstleistungen.

Aus Sicht von Teles ist eine flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internetzugängen auf absehbare Zeit wirtschaftlich nur per Satellitentechnik möglich. Das Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben über mehre Patente zu dieser Schlüsseltechnologie und hat weitere Schutzrechte beantragt. Teles bietet die Dienste als skyDSL an, für TV-Kabelnetze unter dem Namen cableDSL.

In der Klage gegen Tellique ist laut Teles Ende dieser Woche eine Entscheidung zu erwarten. Gleiches sei von einem Urteil in der Klage gegen die Deutsche Telekom zu erwarten, das allerdings erst im Herbst zu erwarten sei. Bereits im vergangenem Jahr hatte Teles eine Einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirkt, die danach nicht mehr behaupten durfte, dass T-DSL via Satellit in Deutschland flächendeckend verfügbar sei.