Behinderung

EU verhängt zweistellige Millionenstrafe gegen Telekom

Kommission moniert Wettbewerbsbehinderung im Ortsnetz
Von dpa / Hayo Lücke

Die Deutsche Telekom wird ein EU-Bußgeld im unteren zweistelligen Millionenbereich wegen angeblicher Behinderung des Wettbewerbs beim Telefonortsnetz bezahlen müssen. Das verlautete heute aus EU-Kreisen in Brüssel. Eine offizielle Entscheidung der EU-Kommission werde für den 28. Mai vorbereitet.

Die Kommission wirft der Telekom vor, Konkurrenten müssten höhere Gebühren für den Netzzugang zahlen als Telekom-Endkunden. Bisher seien in Deutschland nur vier Prozent der Leitungen auf der so genannten letzten Meile vom Hauptverteiler bis zum Anschluss des Kunden tatsächlich Konkurrenten der Telekom zur Verfügung gestellt worden, hieß es. Der Wettbewerb komme deshalb in dieser Sparte nicht in Schwung. Die EU-Kommission sei darüber "tief enttäuscht".

Die Kommission werde sich dafür aussprechen, die Großhandelspreise für die Leitungen zu senken, hieß es in den Kommissionskreisen. Eine mögliche Entscheidung der Telekom, die Preise für die Endkunden zu erhöhen und damit die beanstandete "Preisschere" zu schließen, sei hingegen nicht im Interesse der Brüsseler Behörde und werde sich auch auf Dauer nicht halten lassen.

Die Kommission hatte vor einem Jahr ein förmliches Kartellverfahren gegen die Telekom eröffnet. Solche Verfahren können sich auch gegen ein einzelnes Unternehmen richten, wenn dieses möglicherweise seine Marktmacht zum Schaden von Verbrauchern und Marktbeteiligten missbraucht.

Die Kommission kann Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes verhängen - dieser Rahmen ist aber bisher bei weitem noch nicht ausgeschöpft worden.

Die separat eingeleiteten rechtlichen Schritte der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen den Verzögerungen beim Wettbewerb im Telefonortsnetz werden weiterlaufen, hieß es. Dies habe mit dem Kartellverfahren nichts zu tun. Die EU-Behörde hatte moniert, die Gesetze zur Öffnung der Telefonortsnetze seien in Deutschland verspätet umgesetzt worden.

Eine Stellungsnahme der Redaktion von teltarif.de zur aktuellen Marktentwicklung und der Regulierungspolitik finden Sie zudem in unserem Editorial vom gestrigen Tage.

Der Deutschen Telekom droht ein weiteres Kartellverfahren der Kommission. Sie ermittele weiterhin wegen möglicherweise überhöhter Gebühren bei Handy-Auslandsgesprächen. Im Zusammenhang mit den so genannten Roaming-Tarifen, die in Netzen fremder Betreiber anfallen, waren bereits 2001 die Geschäftsräume von neun Mobilfunkbetreibern in Deutschland und Großbritannien von EU-Ermittlern unangemeldet durchsucht worden. Von den Razzien war auch die Telekom-Tochtergesellschaft T-Mobile betroffen gewesen.