nicht vergessen!

Mahnung: Telekom erinnert nur noch an eigene Posten

Bei der Zahlungserinnerung auch an die anderen Anbieter denken
Von Marie-Anne Winter

Wer für seine Telefonrechnung von der Deutschen Telekom die erste Mahnung erhält, sollte genau hinschauen: Das Unternehmen führt aufgrund der neuen Inkasso-Regelung aus dem Jahr 2001 auf der Zahlungserinnerung nur noch die eigenen Leistungen auf. Denn die Freude darüber, dass der Betrag geringer geworden ist, ist trügerisch: Die Posten anderer Anbieter werden nicht mehr genannt. Wir hatten bereits vor längerer Zeit auf die zu erwarteten Schwierigkeiten durch die neue Regelung hingewiesen. Call-by-Call-Telefonierer, die nur den auf der Zahlungserinnerung angegebenen Betrag an die Telekom überweisen, müssen mit also weiteren Mahnungen der anderen Anbieter rechnen, und das kommt erfahrungsgemäß durch verschiedene Mahngebüren schnell ziemlich teuer.

Grundlage einer Zahlung sollte daher stets die ursprüngliche Telekomrechnung sein. Noch besser ist es allerdings, die Telefonrechnung pünktlich zum ersten Fälligkeitstermin zu begleichen. Eine Ausnahme ist allenfalls dann geboten, wenn die Rechnung offensichtliche Gründe zur Beanstandung aufweist.