Benutzer cyberhase schrieb:
Außerdem dürfen die genauso wie die Telekom eine Mahnung erst nach 2 schriftlichen Zahlungserinnerungen gebührenpflichtig ausstellen, und da die telekom diese erinnerungen nur noch für eigene leistungen macht miß man sich um die mahnung erst sorgenn wenn die erinnerungen auch da sind
... und auch als Cyberhase sollte man sich mal auf den aktuellen Stand bringen, und wissen wann und wie man in Verzug kommt. Insbesondere das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" (integrierter Teil des BGB) ist da sehr aufschlussreich. So ließt man in §286(3)BGB, das Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug kommt.
Also nix zwei Zahlungserinnerungen und dann erst Mahnung = GESETZ. Das ist reine Kulanz des Anbieters, den man möchte den Kunden doch behalten und nicht verärgern, oder?
-tim!