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Mahngebühren


27.01.2003 15:09 - Gestartet von 602sl
allerdings müssen alle, die Mahngebühren berechnen auch belegen können dass die DTAG Rechnung zugegangen ist.

Dies dürfte aber wegen des fehlenden Belegs nicht möglich sein, wodurch Gebühren nur schwerliche eine Rechtsgrundlage haben.

Allerdings steht es ihnen natürlich frei potentielle Kunden zu sperren und eine Menge Ärger wegen der paar Cent gibt es auch.

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[1] cyberhase antwortet auf 602sl
27.01.2003 16:33
Außerdem dürfen die genauso wie die Telekom eine Mahnung erst nach 2 schriftlichen Zahlungserinnerungen gebührenpflichtig ausstellen, und da die telekom diese erinnerungen nur noch für eigene leistungen macht miß man sich um die mahnung erst sorgenn wenn die erinnerungen auch da sind
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[1.1] knuddeltim antwortet auf cyberhase
27.01.2003 16:40
Benutzer cyberhase schrieb:
Außerdem dürfen die genauso wie die Telekom eine Mahnung erst nach 2 schriftlichen Zahlungserinnerungen gebührenpflichtig ausstellen, und da die telekom diese erinnerungen nur noch für eigene leistungen macht miß man sich um die mahnung erst sorgenn wenn die erinnerungen auch da sind

... und auch als Cyberhase sollte man sich mal auf den aktuellen Stand bringen, und wissen wann und wie man in Verzug kommt. Insbesondere das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" (integrierter Teil des BGB) ist da sehr aufschlussreich. So ließt man in §286(3)BGB, das Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug kommt.

Also nix zwei Zahlungserinnerungen und dann erst Mahnung = GESETZ. Das ist reine Kulanz des Anbieters, den man möchte den Kunden doch behalten und nicht verärgern, oder?

-tim!
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[1.2] cf antwortet auf cyberhase
27.01.2003 17:29
Benutzer cyberhase schrieb:
Außerdem dürfen die genauso wie die Telekom eine Mahnung erst nach 2 schriftlichen Zahlungserinnerungen gebührenpflichtig ausstellen, und da die telekom diese erinnerungen nur noch für eigene leistungen macht miß man sich um die mahnung erst sorgenn wenn die erinnerungen auch da sind

Das war einmal.. Heute kommen in den meisten Fällen gleich richtige Mahnungen mit +- 2,5 Euro Mahngebühr/"Unkostenentschädigung" etc. in den Briefkasten geflattert. Die meisten streichen aber die Gebühren, wenn man bei der Rechnungsstelle der entsprechenden Firma anruft und sagt, dass die Rechnung schon an die Telekom beglichen wurde. Ab und an lässt sich die Telekom auch sehr viel Zeit damit, die Beträge an die Mitbewerber weiterzuleiten.

Chris
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[1.2.1] wolfi2 antwortet auf cf
28.01.2003 09:23
Also irgendwie habt ihr das nicht richtig drauf:

Eine Rechnung ist fällig nach Zugang innerhalb der dort genannten Frist. Es ist ja nicht so, dass die Telekomrechnung unerwartet kommt. Da die mit ausnahme Dezember/januar immer am gleichen Tag des Monats kommt, zieht diese Ausrede eh nicht mehr. Einwendungen gegen die Rechnung mündlich vorzubringen ist zwar bequem aber völlig blöde. Schriftlich anders geht es nicht.

Dass die mahnung kostenfrei sein muss, ist auch ein Irrglaube, der noch weit verbreitet ist. Sollte auf der Rechnung eine Frist von 10 TAgen angegeben sein, biste nach Ablauf dieser Frist automatisch im Verzug. Jetzt kannste natürlich fragen, warum wurde das so geregelt?

Nun das ist einfach. Immer mehr Leute haben es sich zum Spass gemacht, eine Rechnung erstmal abzulegen und zu warten bis die zweite Mahnung kommt. Da dies bei vielen Firmen zu massiven Liquiditätsproblemen führte sah sich die Regierung im Jahr 2001 gezwugen dagegen massiv vorzugehen. Siehe obiges Gesetz.

Und wenn ich mir die Posting shier ansehe, dann begreife ich nicht, warum meine Telefonrechnung eigentlich stimmt. Die stimmt mit den Daten der Telefonanlage 100% überein. Was ich allerdings selten mache ist die Gespräche nachzurechnen. Falsche MSN habe ich auch nicht drauf. So etwas ist mit Brief (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und sauberer Begründung zu lösen. Mit Polemik erreicht man gar nichts und nicht nur ich schalte in der Firma da immer auf stur.

Wolfgang