Kompromiss

RegTP: Inkasso-Streit beigelegt

Zukunft der Call-by-Call-Gespräche gesichert
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der seit langem schwelende Streit zwischen der Deutschen Telekom und ihren Wettbewerbern über den Gebühreneinzug ist beigelegt. Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, erklärte heute in Bonn, dass alle Parteien dem Vermittlungsvorschlag des Präsidenten zugestimmt hätten. Es sei erfreulich, dass trotz erheblicher Differenzen im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung erreicht worden sei. Mit der Einigung ist auch die Zukunft der Call-by-Call-Telefonate gesichert.

Wegen der Forderungen der Telekom, für Rechnungsstellung und Gebühreneinzug die Preise kräftig zu erhöhen, hatten die Wettbewerber mit der Einstellung des offenen Call-by-Call gedroht. Dabei hatte gerade das Call-by-Call ohne Anmeldung wesentlich dazu beigetragen, dass nach der Marktöffnung 1998 schnell Wettbewerbsstrukturen entstanden und die Ferngesprächstarife drastisch fielen.

Der Schlichtungsvorschlag der Regulierungsbehörde sieht vor, dass die Telekom ihren Wettbewerbern für die Abrechnung eines Call-by-Call-Gesprächs jeweils 2,8 Pfennig in Rechnung stellen darf. Zusätzlich kann sie pro Rechnung einen Betrag von neun Pfennig verlangen. Ab März 2003 sollen die entsprechenden Inkasso- Preise auf 2,5 Pfennig beziehungsweise acht Pfennig sinken.

Die Telefonkunden müssen sich allerdings darauf einstellen, dass einige Gesellschaften, besonders Billiganbieter und Discounter, die Telefongebühren anheben.