Gesamtlösung?

RegTP setzt Missbrauchsverfahren gegen Telekom aus

Unabhängiges Gutachten zu Großhandels-Flat beauftragt
Von Marie-Anne Winter

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat das "Beschlusskammerverfahren zur Vorleistungsflatrate" ausgesetzt. In diesem Verfahren sollten die Bedingungen für eine Großhandelspauschale festgelegt werden, die die Deutsche Telekom alternativen Internetanbietern zu Verfügung stellen soll.

Die RegTP begründet diesen Schritt damit, dass "eine sachgerechte Gesamtlösung für den Vorproduktmarkt der Onlinedienste in Deutschland" geschaffen werden soll. Weil die verschiedenen Unternehmen durchaus kontorverse Standpunkte vertreten, wurde kurzfristig ein Gutachten vergeben. Eine "neutrale Stelle" soll nun sicherstellen, dass die Umsetzung der gewonnen Erkenntnisse nicht durch "langwierige gerichtliche und außergerichtliche Auseinanderstzungen aufgehalten wird".

Die "isolierte Entscheidung des Produktes der Vorleistungsflatrate" sieht die RegTP als nicht sachgerechtes Vorgehen an, weil es zu "nicht mehr beherrschbaren Risiken und ungewollten Verschiebungen der Positionen im Wettbewerb" führen könne, wie es in der entsprechenden Pressemitteilung der Behörde heißt.

Jetzt bleibt abzuwarten, zu welchen gewollten oder ungewollten Wettbewerbsverschiebungen das neutrale Gutachten führen wird. Die Flatrate-Anbieter müssen offenbar noch eine Weile durchhalten, bis die Chancen und Risiken ganz offiziell geklärt sind.