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Neuer Leitfaden für "erwünschtes Online-Marketing"

eco-Verband verurteilt Spam und Werbe-Faxe
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93 Prozent aller Verbraucher in den USA fühlen sich durch SPAM belästigt. Dieser kommt dabei nicht nur per E-Mail, sondern auch massenhaft per Fax und zunehmend auch per SMS. 77 Prozent der Benutzer schmeißen diese ungelesen weg, 16 Prozent ärgern sich über das, was sie da lesen. In Deutschland dürften die Zahlen ähnlich sein. Zur Zeit ist diese Form der Werbebotschaften ohne Zustimmung des Beworbenen zwar illegal, doch in Europa wird zur Zeit eine neue Datenschutzrichtlinie beraten. Diese sieht dabei das "opt out" vor, das heißt, der Benutzer müsste aktiv darum bitten, keine Werbung zu erhalten. Erfahrungsgemäß werden solche Robinson-Listen aber oft missbraucht, und können sogar zu noch mehr Werbe-E-Mails führen.

Andererseits sind viele Verbraucher bereit, E-Mails von Firmen zu empfangen und zu lesen, wenn sie dafür vorher ihr Einverständnis erklärt haben. Dieses sogenannte permission marketing kann aber nur dann funktionieren, wenn dem User die Erlaubnis nicht auf zweifelhaften Wegen abgeluchst wird, sondern wenn dem Benutzer wirklich nachvollziehbar ist, was er da bestellt.

In seinem neu erarbeiteten Leitfaden für Online-Marketing schreibt der eco-Verband damit auch vor, dass man zum Beispiel bei der Bestellung eines E-Mail-Newsletters ganz klar über die Regeln informiert werden soll: Wie oft kommt der Letter? Wie kann ich ihn wieder abbestellen? Was wird mit meinen Daten gemacht? Die Eingabe von persönlichen Daten wie Name oder Geschlecht sollte immer freiwillig sein.

Dabei wird vom eco-Verband das "confirmed opt in" favorisiert. Das heißt, dass der Abonnent nach der Bestellung eine Bestätigung über die Bestellung erhält. Beim "double opt in" müsste der Abonennt auf diese E-Mail nochmal antworten und abermals bestätigen, dass er diesen Newsletter bestellen will. Die Abmeldung soll so einfach wie möglich sein. In jeder übermittelten Botschaft muss ein Hinweis sein, wie man diese abbestellt. Bei SMS-Verteilern kann dieses zum Beispiel eine Web-Adresse sein, die als Absender angegeben ist.

Wenn Adressen oder andere persönlichen Informationen weitergegeben werden, muss die Erlaubnis dazu vom Benutzer aktiv abgefragt werden. Das heißt, das zugehörige Bestätigungsfeld im Eingabeformular darf nicht im Voraus angekreuzt sein.

Diese Richtlinie wird der eco-Verband auch auf politischer Ebene in die Diskussion einbringen, damit möglichst viele Elemente daraus auch in neue Gesetze und Verordnungen eingehen. Auch der dmmv [Link entfernt] (Deutscher Multimedia Verband e.V.) und der DDV (Deutscher Direktmarketing Verband e.V.) stimmen der Leitlinie des eco zu. Übrigens: Der eco ist der Betreiber des DE-CIX, des zentralen Austauschknoten im deutschen Internet.