Urteil

Durch Wählprogramme verursachte Kosten müssen bezahlt werden (aktualisiert)

Noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin
Von dpa /

Durch 0190-er Wähl-Programme - so genannte 0190-er Dialer - verursachte Telefon- und Internetgebühren müssen bezahlt werden. Das teilt die Verbraucher-Zentrale Sachsen in Leipzig unter Hinweis auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichtes Berlin mit (Az.: 18.O.63/01). Das gelte auch, wenn es sich bei den Programmen um sittenwidrige und offenbar verlogene Angebote handelt und die Software, die den Internetzugang unbemerkt auf eine teure 0190-Nummer schaltet, von einem Minderjährigen installiert wurde.

In dem verhandelten Fall hatte der 16-jährige Sohn einer allein erziehenden Mutter ein Wählprogramm namens "High Speed Connector" installiert. Das Programm sollte angeblich die Verbindung schneller machen. Die Telefon-Gesellschaft Berlikomm stellte der Mutter später rund 18 000 Mark in Rechnung. Sie muss nun zahlen, so das Urteil.

Tipp der teltarif-Redaktion: Jede(r), der nicht alleine im Haus wohnt und damit seinen oder ihren Telefonschluss zu 100 Prozent kontrollieren kann, sollte 0190-x-Nummern sperren lassen. Die Kosten für diese Rufnummernsperre betragen einmalig 15 Mark. Die Sperre kann problemlos per Telefon über die Hotline der Telekom unter der kostenlosen Rufnummer 0800-330 1000 beantragt werden.